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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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Baiern, in den Besitz von Heiligenberg (Urkunde, clst. Dienstag vor Martini 1409)einsetzen und erhielt auch nach dem Tode des Gr. Albrecht zu Chur am Dienstag vorBartholomäi 1413 die wirkliche Belehnung von dem Kaiser Sigismund. Dieses,sowie daß Gr. Hugo in der Fehde des Bischofs Hartmann von Chur mit dem Her-zog Friedrich und den Freih. von Matsch gegen letzter» in den Jahren 1412 und1413 Partei nahm, da er (der Gr. Albrecht) des Herzogs Friedrich Helfer in dieserFehde waren, erbitterten den Grafen Albrecht d. j., welcher sonst der eifrigste Freundund Verbündete seiner Bruderssöhne war, so sehr, daß er in einer eigenen Urkunde,gegeben zu Konstanz den 14. Sept. 1413, sich bitter über die Undankbarkeit seinesVetters, des Gr. Hugo, beschwerte, der ihn und die Seinen durch Krieg in Schmachund Armuth gebracht hatte, weßhalb er auch am nämlichen Tage dem Herzog Frie-drich die Feste und Grafschaft Heiligenberg um 4000 Fl. rhein. in Gold verkaufte,wozu Gr. Albrecht d. ä. zu Bludenz den 11. März 1414 zu Jnspruck seine Ein-willigung gab. Alle rechtlichen Ansprüche des Gr. Hugo auf Heiligenberg achteteHerzog Friedrich nicht, vielmehr nahm er gleich nach dem Tode Albrechts mit ge-waffneter Hand Besitz von Heiligenberg. Gr. Hugo protestirte zwar dagegen undbat den Kaiser um Schutz, wenigstens um die Erlaubniß, mit den Waffen seinesErbes sich bemächtigen zu dürfen ^). Obschon das Recht offenbar auf Seite des Gr.Hugo war, wäre er auch hier dem Mächtigern unterlegen, wenn Herzog Friedrichsich durch Beförderung der Flucht des Pabstes Johann von Konstanz nicht die hoheUngnade des Kaisers, der Fürsten und des Konzils zugezogen hätte, in Folge derener (1415) geächtet und alle Fürsten, Städte rc. aufgefordert worden waren, sichder Länder des Herzogs zu bemächtigen. Dieses benutzte Gr. Hugo und nahm mitgewaffneter Hand Heiligenberg im Besitz. Um aber sich den ruhigen Besitz zu sichern,ließ er sich von dem Kaiser die feierliche Zusicherung geben (laut Urkunde, «tat. Kon-stanz den 4. Mai 1418), daß selbst im Fall einer Aussöhnung des Herzogs Frie-drich mit dem Kaiser ersterer doch nicht befugt sein solle, diese Grafschaft weder vondem Gr. Hugo noch von dessen Erben zurückzufordern. So erhielt sich Gr. Hugonicht nur im Besitze von Heiligenberg bis an sein Lebensende, sondern derselbe wurdeauch der Werdenbergischen Familie bis an ihr Erlöschen (1534) erhalten (s. unten),Gr- Hugo, welcher fast seine ganze Lebenszeit in Fehden zugebracht hatte, in welcheer wohl wider seinen Willen, durch die äußeren Verhältnisse genöthigt, verwickeltworden war, aber auch hier immer große Mäßigung, Klugheit und Umsicht gezeigthatte, brachte nun sein Alter mit mehr Ruhe,, allgemein geachtet und geschätzt, zuund zeigte sich bei jedem Anlasse als ein Mann der Ordnung und des Friedens.Um das Jahr 1420 hatten sich große und verwickelte Streitigkeiten zwischen dem

H S. Lichiwwskys Reg. zum V. Bd. Z. 14tt>, 1411 u. 1444.