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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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stände aus, indem den 6. Oktober 1299 zu Nagatz ein neuer Vergleich zwischenHeinrich von Wildenberg, der hier Vizrhum und Mayer des Klosters genannt ist,und dem Kloster Pfeiffers nothwendig wurde, welchen die erwähnten Schiedsrichterim Beisein Rudolfs v. Werdenberg errichteten,

Heinrich von Wildenberg, welcher noch im Jahre 1301 lebte *), hatte keineSöhne und nur eine einzige Tochter, Anna, welche mit dem Gr. Hugo von Wer-denberg-Sargans vermählt war. Nach ihres Vaters Tode fielen ihr und ihrenKindern desselben sämmtliche Besitzungen zu und mit diesen auch die Schirmvogteiüber das Kloster Pfeiffers. So wurde letztere sowie die Burgen Wartan, Freuden-berg u. s. w. Eigenthum der Werdenberg, welche mit dem Besitze eines Theiles vonSargans und von ganz Vaduz das Eigenthum des Gr. Hugo und seiner Söhnebildeten, wobei Hugo der Stifter einer neuen Werdenbcrg-Sarganser Linie wurde.Hugo lebte noch im I. 1327, da in diesem Jahre Abt Jakob zu Disentis den Gra-fen vermochte, dem Kloster die Güter im Bregel mit der Burg Frikberg zurückzu-geben, die er sich wahrscheinlich als Schirmvogt dieses Klosters angeeignet hatte.Sein Todesjahr ist unbekannt.

werthvollen Schriften desselben, schleppte diese mit dem gefangenen Abte fort, die Mönche,die ihm nacheilten, mißhandelte er in nnd außer dem Kloster und zwang sie znr Flucht,dem Abte aber schlug er bei Schlaminga das Haupt ab. Der Vater sowie die Freundedes ermordeten Abtes klagten auf Strafe am kaiserl. Hofe Albrechts, erboten sich selbstzum Zweikampfe mit dem Mörder Ulrich, dieser aber fand Freunde, wußte die Verhand-lung hinauszuschieben, ging endlich nach Avignon an den päbstlichen Hof, ließ sich daselbstlossprechen und kam mit einem an den Bischof von Briren gerichteten Lossprechungs-schein im Jahre 1308 wieder zurück. Freilich knüpfte sich diese Lossprechung an harteBedingungen. Der Freiherr sollte auf alle Schirmvogtei- und Patronatsrechte, die ertm Ktosterbezirre besaß, für sich und seine Familie auf immer verzichten, an einem Tage,an welchem sich das Volk in den Kirchen zahlreich versammelt, an allen Thüren derHauptklrchen der Gegend, in welcher der Mord stattfand, nackt, nur mit Beinkleidernangethan, baarfuß, eine Ruthe in der Hand und einen Strick um den Hals sich einfin-den, da seine Schuld offen bekennen, wahrend dem der Geistliche der Kirche die Bußpsal-men über ihn betet und ihn geißelt, hierauf soll er sich dem ersten Kreuzzuge, der nachdem heil. Lande geht, anschließen. Allein Ulrich wußte die Vollziehung dieser Buße solange zu verschieben, bis er endlich, ohne sie je vollbracht zu haben, starb, und selbst seineWittwe und Söhne konnten nur mit Mühe dahin gebracht werden, einige schirmvogteilichenRechte dem Kloster zur Sühne zu überlassen. So ging es schon damals selbst mit denKirchenstrafen, welche, mächtig auf die Phantasie des Volkes wirkend, abschrecken sollten,aber nur an den Schwächeren und Armen vollzogen wurden, während die Reicheren undMächtigeren sich der Strenge derselben wohl zu entziehen wußten.

1) S. Lioüliorn u. Upisv. Oklir. in Ooil. Urov. dio. Si. p. 103. Nach der Ur-kunde daselbst verkauft die Aebtissin Elisabeth zu Schönis, demguten Vrnnde" undHerrn, Heinrich von Wildenberg dem Klosterhof zu Zenins.