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dolf dieses 'Anerbieten, zahlte die verlangte Stimme und das Kloster blieb fünf Jahreohne Schirmvogt. Allein der 'Abt fühlte selbst bald, wie bei den Stürmen dieserZeit, bei den immerwährenden Fehden des benachbarten Adels unter sich das Klosternicht ohne einen Schirnivogt bestehen und sein Eigenthum gegen die Eingriffe dereigenen und fremden Leute beschützen könne. Abt Rudolf sah sich unter den benach-barten Edeln um; von den Mächtigeren wollte er keinen zum Schirnivogt, weil erwohl einsah, wie schwer diese sich in den Schranken der Ordnung und des Rechtserhalten ließen; seine Wahl fiel daher auf den Heinrich von Wildcnberg, Herrn zuWartau und Frcudeuberg. Seine persönlichen Eigenschaften mögen ihn besondersempfohlen haben. Er selbst mußte einen ausführlichen Revers (1201) ausstellen,daß er keine Ansprüche auf Wartenstein oder andere Klostergüter machen, keinen Le-hcnmann oder Unterthanen des Klosters vor sein Gericht ohne Borwissen und dieZustimmung des Abts berufen, daS Mayengericht gehörig abhalten, sich milderHälfte der fallenden Bußen und Freveln begnügen, die andere Hälfte aber dem Klo-ster verabfolgen lassen wolle u. s. w. Wirklich entsprach auch der neue SchirnivogtHeinrich anfänglich ganz der Erwartung des AbtS und die Jahrbücher des Klosterspriesen seine guten Dienste hoch an, allein nach wenigen Jahren erhoben sich dochwieder neue Klagen und Beschwerden, namentlich galt es wegen Abhaltung derMähen- und dann der Kriminalgerichte, unter deren Vorwand der Schirnivogtalle Händel uns Streitigkeiten der Klosteruntergebencii an sich zog. Conrad, derBischof von Chur, und Eberhard von Aspermont vermittelten (1270), alleinerst im I. 1270 wurden alle Anstände durch den kaiserl. Landvogt, Gr. Hugo vonWerdenberg, dahin ausgetrage», daß die Kriminaifälle vor das Gericht des Schirm-vogts gehören sollen, da es dem Geistlichen nicht gezieme, Fälle verhandeln zu las-se», wo es um das Leben eines Menschen sich handle, auch die Maheugerichte seienausschließlich Sache des SchirmvogtS, indem er bei denselben die Stelle des Kaisersund nicht des Abtes vertrete, da die Maheugerichte die Stelle der alten Kaiser- oderHerzoge» -, auch spätere Gangrasengerichte verträte» und daher auch im Namen desKaisers und Reichs gehalten wurde» ^). Auch dieser Vergleich glich nicht alle Au-
>) Ost gingen die Schirmvögte noch weiter. Ein Vorfall zwischen dem Abt Herr-mami von Schönstem zu Marienberg und dessen Schirmvogt Ulrich von Mätsch beweistdieses und verdient als Beitrag zur Sittengeschichte dieser Zeit wohl hier angeführt zuwerden. Letzterer hatte das Kloßer vielseitig gedrückt, demselben mehrere Güter undRechte entzogen und als Schirmvogt sich angeeignet. Abt Herrmann, nachdem er alleVorstellungen, jedoch vergebens, gemacht hatte, rief die Hülfe des Grafen Otto von Tyrol,bei dem er sehr vieles galt, an und übertrug diesem die Schirmvogtei des Klosters. Wiedieses der alte Schirmvogt Ulrich v. Matsch erfuhr, nahm er einige, z»m Theil ausländischeGeselle» zu sich, überfiel den 26. Aug. 1304 Nachts das Kloster, raubte die Kostbarkeiten und