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Raubzüge und gegenseitige Beschädigung ihrer Unterthanen geführt. Die FesteWartau, welche die Grafen Hugo und Rudolf von Werdenberg an den Jos. Meyervon Altstetten verpfändet hatten, nahm Gr. Hans von Sargans ein, verlor sie aberwieder, indem obiger Jos. Meyer sich derselben bemächtigte. Noch dauerte dieseFebde fort, als Bischof Hartmann, als hätte er nicht schon Feinde genug, die alteFehde mit dem Freih. Ulrich Brun von Rhäzuns wegen des Forstes und der Jagdim Domletscherthale und dem Emserberg, sowie wegen der Zehnten zu Katzis undHeinzcnberg im I. 1393 erneuerte. Diese wurde zwar den 3. Januar 1396 durchHeinreich Meißen, Bürgermeister zu Zürich, und Hans Stöklin von Feldkirch bei-gelegt, aber als es zum Vollzug des abgeschlossenen Vertrags kam, war Niemandda, der denselben kräftig vollziehen konnte oder wollte. So erneuerten sich dieFeindseligkeiten, man griff neuerdings zu den Waffen und die Fehde dauerte mitkurzer Unterbrechung mehrere Jahre hindurch zum großen Verderben des Landes.Doch hatte diese Fehde, wie es scheint, die gute Folge, daß die Werdenberger,müde einander selbst zu bekämpfen, wohl auch überzeugt, wie die Familienfehde zuihrem beiderseitigen Verderben gereiche, sich gegenseitig annäherten. Gr. Rudolfund sein Bruder Hugo vereinigten sich mit dem Bischof Hartmann, daß GoßwinBaisinger, Vogt zu Sargans, und Heinrich Stökle zu Feldkirch über ihren Streitals Schiedsrichter erkennen sollten. Diese erkannten den 12. November 1397, daßdas Haus bei Sevelen (Herrenberg) mir Gerichten, Zwing und Bann rc. dem Gra»fcn Rudolf von Werdenberg verbleiben, dagegen dieser dem Bischof 100 As Hellerbezahlen sollte^). Doch die endliche Beilegung dieser traurigen Familienfehde, die,wie wir im Verlaufe dieser Geschichte sehen werden, das Verderben aller Parteienherbeiführte, erfolgte erst im I. 1399, in welchem es dem Gr. Heinrich von Mont-fort-Tettnang unter dem Beistande gutdenkender Männer gelang, den Frieden wiederherzustellen. Es handelte sich nämlich noch um den Besitz der Feste Wartau und deshiervon abhängigen Kirchensatzes zu Grätschins. Graf Heinrich spricht am Mitt-woch nach Peter und Paulstag 1399, daß beides, wenn es von Jos. Meyer ein-gelöst werden würde, den Brüdern Rudolf, Hugo und Heinrich, Grafen zu Wer-denberg zu Rheinegg, gehören soll. Bischof Hartmann besiegelte diese Urkunde^).Wie groß die Verlegenheiten waren, in die in Folge dieser Fehde» BischofHartmanngerieth, beweist eine Urkunde, gegeben zu Ensisheim den 12. Januar 1399, üachwelcher derselbe dem Herzog Leopold gelobt, der ihn als Diener und Rath ange-nommen, gegen einen Lohn von jährlich 400 Fl. von der Steuer des BregenzerWaldes gegen Jedermann zu dienen. (K. k. östr. g. Archiv.)
S. Anh. Nr. 142.
2) S. Tschudl I. Th., 7. Buch, S. SS9.