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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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in andern Gegenden nur das aufnehmen zn sollen, was zum bessern Ver'chnduisseund zur Uebersicht der Geschichte des Gr. Heinrich von Werdenberg dient.

Graf Friedrich von Toggenburg war, ohne Leibeserben zu hinterlassen, den30. April 1436 zu Feldkirch gestorben und in die Klosterkirche zu Reute zur Erdebestattet worden. Einen Theil seiner Hinterlassenschaft bildete Feldkirch, Sarganß,Utznach, die obere Mark, Gastern u. s. w., welche er als Pfandschaften meistensvon dem Herzog Friedrich von Oestreich erhalten hatte. Diese Herrschaften und seineeigenen Stammgüter waren so gelegen, daß ihr Besitz den Zürichern, den Schwy-zern und Glarner» und andern gleich erwünscht waren. Als Erben traten dieMänner seiner Stiefschwestern, dann die Herren von Raron und Matsch, vor allenaber seine hinterlassene Wittwe, Elisabeth von Matsch, auf, welche behauptete, vonihrem verstorbenen Manne zur einzigen Erbin aller seiner Herrschaften eingesetzt wor-den zu sein. Ihre Partei nahm die damals so mächtige und blühende Stadt Zürich,deren Bürger Gr. Friedrich von Toggenburg schon im I. 1400 geworden war undmit welcher er stets im besten Einvernehmen gelebt hatte, bis dieses sich wegen per-sönlichen Zwistigkeiten (oiren 1433) zwischen ihm und dem Bürgermeister Stüßizu Zürich sich trübten und ihn veranlaßten, ein weiteres Landrecht mit den Schwy-zern und Glarnern zu errichten und sich mehr diesen anzuschließen. Diese letztembehaupteten nun, Gr. Friedrich habe seinen Unterthanen in Toggenburg, Utznach',Gastern und Windel erlaubt, nach seinem Tode das Landrecht in Schwyz antretenzu dürfen, während die Züricher angäben, daß das von ihnen mit dem Gr. Frie-drich und seinen Landleuten geschlossene Landrecht nach Sage des Bundesbriefes nochfünf Jahre nach des erstem Tode fortzudauern habe. Beiden Theilen war eS nichtso fast um das La.-.drccht, als vielmehr darum zu thun, sich in diesen Ländern unterdem Scheine des Landrechts einen überwiegenden Einfluß zu verschaffen und dieselbensich zu unterwerfen. Besonders hatten die Glarner und Schwyzer ihr Augenmerkauf Gastern, Windel und Utznach gerichtet, sowie die Züricher auf letzteres, welchesihnen auf den Fall ihres Absterbens die Wittwe des Gr. Friedrich von Toggenburggeschenkt hatte'). Die Bewohner dieser Länder schwankten hin und her, ja, einTheil wollte diesen Anlaß benutzen, sich unabhängig von aller Herrschaft zu machenund für und unter sich eine eigene Eidgenossenschaft zu bilden. Die ehemaligen östr.Unterthanen sehnten sich, zum Theil aus alter Anhänglichkeit, tbeils um Ruhe,größeren Schutz und Unterstützung, zu finden, nach dieser ihrer alten Herrschaft.

Nachfolgende Geschichte dieser Kriege zwischen Zürich und den übrigen Eidgenos-sen, in welchen Gr. Heinrich von Werdenberg-Sargans eine und zwar traurige Rollespielte, hier größtenteils nach Tschudi rc., II. Th. S. 214543 bearbeitet, jedoch mitBenutzung des Guler, Sprecher, Joh. V. Müller, Jld. v. Arr und andern.