326
Diese sendeten daher ihre Abgeordneten an den Herzog Friedrich, ihrem alten Herrn,nach Znnspruck, der sich auch entschloß, Feldkirch, SarganS, Gaster, Winde? undUynach wieder an sich und sein Haus mittelst Erlegung des Pfandschillings von denToggenturgischen Erben einzulösen. Dieser Entschluß gefiel den Zürichern, wohlauch einem Theile der Unterthanen nicht. Dieser letzter« bedienten sich die Züri-cher, um namentlich die Sarganftr von Oestreich abwendig zu machen und sie zuveranlassen, in ihr Landrecht zu treten. Als daher Herzog Friedrich von Oestreichdie Ablösung gethan hattet und die Bewohner der nunmehr wieder vstr. Landestheileaufforderte, ihm und seinem Hanse zu huldigen, so thaten dieses zwar die meisten,namentlich die Frldkircber, Gastrer n, s, w., nicht aber das Landvolk in der Graf-schaft Sargans, woselbst blos die Stadt Sargans und Wallenstadt, sowie die Fe-sten Freudmberg und Nidberg die Huldigung leisteten.
Diese Widersetzlichkeit deS Landvolks verdroß den Herzog Friedrich und erüberließ die Herrschaft SarganS mit Ausnahme der Stadt Wallenstadt und den bei-den Festen Freudenberg und Nidberg dem Gr. Heinrich von Werdenberg als Pfand-schaft von Oestreich um die Summe von 1800 Fl., wohl in der Absicht, an ihmund seinen Freunden treue Verbündete und Helfer zu finden 2), Gr. Heinrich waraber so arm,, daß er selbst diese so geringe Summe nicht aufzubringen vermochte.Da traten die Schwyzer und Glarncr ins Mittel, verbürgte» sich für den Grase»Heinrich bei der Stadt Basel, welche die Pfandsnmms von 1800 Fl, vorschoß,wofür den ersteren Gr. Heinrich Sargans als Pfand versetzte, Gr, Heinrich nahm
>) Den 19. Sept. 1436 zu TclfS im Jnnthale verspricht Herzog. Friedrich d, ä. derGr. Elisabeth, Wittwe des Gr, Friedrich von Tvggenbnrg, welche ihm die Pfandschaften,die ihr sei. Mann von Oestreich inne gehabt hatte, als Feste und Stadt Feldkirch, Rank-weil, beide Montfort, Jagdberg, Wallgau, RamSwag, das Gericht und die Waliser ausDalmunts, den Hintern Theil des Brcgenzcr Waldes, das Gericht Dornbürn, Fußach,Höchst, Rheinegg und Altstettcn, das Rheinthal, Sargans, Freudenberg, Nidberg, Wal-lenstadt, Wesen, Windck und das Gasterthal mit einem Nachlaß an der Pfandsumme znlösen gegeben habe, ihr gnädiger Herr zu sein und keine weitem Ansprüche weder an sienoch ihre Familie, die Frcih. v. Matsch, zu machen. An dem nämlichen Tage verzichtetobige Gräfin Elisabeth von Toggcnburg auf alle Ansprüche an obige Herrschaften und er-klärt, alle hierauf sich beziehenden Urkunden als ungültig und erläßt den 28. Sept. d. I.an alle ihre Beamten und die Unterthanen dieser Laudestheile den Befehl, dem HerzogFriedrich zn huldigen, indem sie dieselben von dem ihr und ihrem Gemahl geschworncnEide entbindet, Lichncwskys Reg. zum V. Bd., Z, 3637, 3638 n. 3639—3647,
2) Nach einer Urkunde, gegeben zu Jnnspruck den 3V. Okt. 1436, erklärt Gr. Hein-rich von Werdenberg-Sargans, da er nun diese Feste und Herrschaft Sargans wieder ansich gelöst habe, daß alle hierauf bezüglichen Pfandbriefe, welche Oestreich znm Nachtheilegereichen könnien, todt »nd kraftlos sein sollten, I, o. Z. 3655.