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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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ander) den 4. d. M. fiel auf dem Etzel das erste Gefecht, und zwar zum Nachtheileder Züricher vor. Aufgeschreckt eilten die Boten der übrigen Kantone der Eidge-nossenschaft herbei. Noch einmal gelang es ihnen, einen Anstand auf ein Jahr zubewirken, wie dann auch der zwischen Zürich und Oestreich auf Iss/s Jahr (vom20. März bis 1439 bis 25. November 1440) erstreckt wurde. Herzog Friedrichvon Oestreich war nämlich den 25. Juni l439 gestorben und der nachmalige Kaiser,Friedrich III., dessen nächster Verwandter, hatte die Vormundschaft über desseneinzigen minderjährigen Sohn, den Herzog Sigismund und damit auch die Regie-rung der östr. Vorlands übernommen. Dieser Anstand aber, statt die erhitzten Ge-müther zu beruhigen, diente bei der gegenseitigen Erbitterung nur dazu, neuen Stoffund Anlaß zur Aufreizung und endlich zum Ausbruch des Krieges zu geben.

Die Züricher, bei welchen der herrschsüchtige und stolze Bürgermeister Stüßimit seinem Anhange alles vermochte, trugen hierbei die größte Schuld. Denn nichtnur, daß die alten Klagen wegen Erschwerung des Kaufes fortdauerten, verbotendie Züricher auch die Ablieferungen aller Naturalien, welche den Klöstern, Stif-tern rc. gehörten, die in den Landen ihrer Gegner lagen, zudem stifteten sie auchunter der Hand die verbündeten Landleute in Sargans gegen ihren Herrn, den Gr.Heinrich, auf, so daß diese demselben nicht nur die schuldigen Abgaben widerrechtlichverweigerten, sondern ihn und die Seinigen auch wo und wie sie konnten beschädigten,so daß Gr. Heinrich, zu schwach, für sich dieser Angriffe zu erwehren, selbst in seinerSradt Sargans nicht mehr sicher war. Natürlich klagte er dieses seinen Verbündeten,den Schwyzern und Glarnern und forderte mit Recht, in Folge des Landrechts unddes Bündnisses, von ihnen Schutz und Hülfe, welche auch wirklich eine Besatzung von100 Mann in die Stadt und Schloß Sargans legten. Endlich weigerten sich dieZüricher, dem Spruchbriefe der übrigen Eidgenossen Folge zu leisten, wogegen sie(Lichtmeß 1440) ein bedingtes Rechtsbot vorschlugen, welches den Eidgenossen, nochweniger aber den Schwyzern rc. gefallen wollte. Noch einmal siegte die Liebe zum Frie-den und der Ausbruch weiterer Feindseligkeiten unterblieb. Allein, als die Belei-digungen von Seiten Zürichs nicht aufhörten, Gr. Heinrich von Wervenberg immerdringender mahnte, das Ehrgefühl der Schwyzer rc. in Anspruch nahm, da be-schlossen letztere, auf den Dienstag vor Simon und Judä (28. Okt. 1440) vorganzer Gemeinde einen Auszug. Sie glaubten es sich und ihrer Ehre schuldig zusein, die endliche Entscheidung Gott ihrem guten Rechte und ihren Waffen anheim-zustellen. Die Schwyzer und Glarner mahnten daher nicht nur ihre Verbündeten,sondern auch alle Kantone der Eidgenossen zum Zuzuge, besetzten die Gränzen gegenZürich, vermochten die Glieder des grauen Bundes, sich ruhig zuhalten und denSargansern keine Hülfe zu leisten und sagten nun den letztem förmlich ab, welchesauch Graf Heinrich mit seinen Helfern, dem Grafen Heinrich von Montsort zu Teil-