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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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worauf sie vor Freudenberg zogen und auch diese Feste belagerten. Es gelang ihnenauch, die daselbst befindlichen östr. Söldner zu bestimmen, daß fast alle verrätheri-scher Weise die Feste verließen und so den Befehlshaber zwangen, dieselbe zu über-geben (18. Mai), welche sodann ausgeplündert und niedergebrannt wurde. Zu-gleich schloffen die Landleute von Sargans ein Bündniß mit dem grauen oder obernBunde in Graubünvten, welcher hauptsächlich gegen den Gr. Heinrich gerichtet war,auch verkauften sie die Güter rc., welche Oestreich in Sargans als Eigenthum besaßoder ansprach. Gr. Heinrich, von allen Seilen bedroht, rief die Schwyzer undGlarner um Hülse und Beistand an, da er sich zum Widerstände zu schwach fühlte.Diese zogen auch wirklich aus und besetzten die Gränzen gegen Zürich. Die ganzeNachbarschaft gerieth in Aufregung, alle suchten den weitern -Ausbruch eines Kriegeszu verhindern. Die Eidgenossen hielten einen Rechtstag in Luzern und erließen amSamstag vor Reminiscere 1437 einen Spruchbrief; die Vater des damals in Baselversammelten Conzils vermittelten und bewirkten zu Basel den 18. Juni 1437 einenWaffenstillstand zwischen dem Herzog Friedrich d. ä. und der Stadt Zürich, welcherbis den 11. November d. I. dauern und währenddem (den 25. Juli) ein Tag zurfriedlichen Beilegung des Krieges gehalten werden sollte, selbst Kaiser Sigismunderließ von Eger den 6. Aug. 1437 einen Gebotbries; ein Tag wurde nach Baselausgeschrieben, der sich aber (16. Okt. 1437) ohne Erfolg zerschlug. Nur mitMühe gelang es den neutralen Eidgenossen und dem Bischof Heinrich von Konstanz,ersteren einen Anstand zwischen Zürich und den Schwyzern und ihren Bundesgenos-sen bis auf den 3. Mai 1439, und letztern zwischen Zürich und dem Herzog Frie-drich bis auf den 25. Nov. d. I. ^) zu Stande zu bringen. Unterdessen dauertendie Nckereien von beiden Seiten fort, Herzog Friedrich verpfändete Gaster undWindek u. s. w. an Schwyz und Glarus^). Letztere vermochten die Toggenbur-ger rc., mit ihnen in ein Landrecht und Verbindung gegen Zürich zu treten, dage-gen die Züricher den Gastrern rc. und zum Theil den Schwyzern den Kauf und Ver-kauf erschwerten und verboten, wodurch die Erbitterung und der Unwillen vonbeiden Seiten immer größer wurde. Da mit dem 3. Mai 1439 der Waffenstill-stand zwischen Zürich und Schwyz zu Ende ging, so zogen beide Theile gegen ein-

i) Laut Urkunde von Zürich vorn 19. März 1438 vermittelte Konrad, Bischof vonKonstanz, diesen Waffenstillstand. Wiener Archiv.

-) Die Verpfändungsurkunde ist gegeben zu Jnnsprnck den 2. März 1438. Nachderselben überläßt Herzog Friedrich d. ä. für sich und seinen Sohn Sigismund und seine,Bettern Albrecht, Friedrich d. s. und dem Kaiser Albrecht die Feste Windel mit Castcl,Walicnstadt, Wesen, Güstern re. an den Amniann und die Landleute zu Schwyz undGlarus als Pfand für 3000 Fl. rhcin. Tschudi, ». 260.