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stag nach Ulrichstag 1440, ihre Tochter Magdalena, Gräfin von Oettingen, Klo-sterfrau zu Kirchheim im Ries, zu Gunsten ihrer Oheime, der Grafen Hans undEberhard von Werdenberg, mit Bewilligung ihrer Äbtissin, Anna von See- aufihre Erbsansprüche gleichfalls vor dem Hofgerichte in Rottweil verzichtet hatte *),
Gr. Heinrich X., wohl der älteste Sohn, erscheint zuerst in einer Urk. von1393 , «tat. Maienfeld 29. Seht., in welcher er mit dem Gr. Donat von Toggen-burg und dem Freih. Brun von Nhäzuns die Fehde zwischen den Grafen von Wer-denberg-Sargans und Werdenberg-Rheinegg vermittelt. Nach dem TrochtelfingerSeelbuch zog er später nach Palästina oder in die Türkei und starb daselbst, indemes daselbst heißt: Gr. Heinrich, Eberhards Sohn, starb in der Heidenschast, dasist, nach damaliger Art sich auszudrücken, in dem von Mohamedanern bewohntenLande.
Gr. Heinrich von Werdenberg kommt noch in den Urkunden von 1423 und1430 in dem obigen Verzichtbriefe seiner Schwester sowie des seines Bruders, desGr. Ulrich, und in der Belehnungsurkunde mit Heiligenberg von 1439 vor, dage-gen geschieht seiner im I. 1440 und 1441 keiner Erwähnung mehr, er muß daherseinen Zug zwischen 1439 und 1440 angetreten haben und gestorben sein.
Graf Ulrich I. widmete sich dem geistlichen Stande, war um das Jahr 1430Pfarrer in Rieslingen, später, in dem I. 1443, ist er als Domdekan in Konstanzbeurkundet 2). Gr. Ulrich, welcher in dieser Urkunde Chorherr zu Straßburg undKonstanz genannt wird, verzichtete am Vorabende vor Andreas 1430 gegen einjährliches Leibgeding von 200 Fl. auf seine väterliche und mütterliche Erbschaft zuGunsten seiner drei Bruder, Johann, Heinrich und Eberhard?). Diese Urkundesigeln Herzog Ulrich von Teck, ihr Oheim, Freih. Hans von Zimmern, ihr Ahn-herr, und Gaudenz von Rechberg zu Hohenrechberg, ihr Oheim. Eben so wohnteGr. Ulrich der Verhandlung vorn 13. Dezember 1441 bei, nach welcher die MutterAnna, geb. von Zimmern, ihre Tochter Agnes, des Gr. Ludwig von OettingenWittwe, und auch er auf die 8000 Fl. verzichten, welche ihnen ihr Vater undrssp. Großvater, Freih. Hans von Zimmern, vermacht hatte, sowie der am näm-lichen Tage geschehenen Abtheilung der Herrschaften zwischen den beiden weltlichenBrudern, Hans und Eberhard.
Auch dieses Grafen Todesjahr ist unbekannt.
Die Herrschaften ihres Vaters verblieben den beiden übrigen Brudern, Hansund Eberhard. Bis diese Beiden die Regierung selbst übernahmen, besorgte dieselbe
Urk. im Fürstl. Sigm. Eopienbilch. S. Anhang Nr. 193 n 221.2) S. Anhang Nr. 226 n. 234.
§) S. Anhang Nr. 2«7.