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mit gefangnuß und andre Gedrang, das ich ungern thun, und ich will nch truwe»,Jr werdent uch ains bessern bedenken. Daruff antwurt aber die obgenannt Frowelßbeth, Gräfin und redt: Graf Hans! Ich wil es ni (nie) umb kam fach nit thun,und wil darumb warten und liden was mir got zufüg rc." Dieses Gespräch ist einelebendige Skizze ^) aus dem Familienleben des 19. Jahrhunderts, aus welcher wireinerseits die Gutmüthigkeit, das Schwanken des Mannes, zugleich aber auch seinenritterlichen Sinn, um keinen Preis seine Ehre und guten Namen zu gefährden; an-dererseits aber auch den Charakter einer starken, entschlossenen Frau sehen, die, da essich um den Vortheil ihrer Kinder handelt, ihren Muth bis zum Starrsinn steigert.Da ohne die Zustimmung der hauptbetheiligten Frau nichts abgeschlossen werdenkonnte, sie aber nach obigem von ihren Ansprüchen nicht abstehen wollte, so bliebjede endliche Entscheidung ausgesetzt. Gr. Eberhard von Werdenberg, G. HansenBruder, würtemb. Rath, die vielen Freunde und Gönner des letzter», besonders verHerzog Ludwig von Baiern, Markgraf Karl von Baden u. -A., suchten wiederholtzu vermitteln; deßhalb ersterer und vielleicht auch Hans selbst nach Stuttgart kamen.Dieses Vermittlungsgeschäft gelang endlich und dieses vielleicht um so eher, da GrasLudwig von Würtemberg, des ältern Ludwigs Sohn, welcher am meisten gegen Gr.Hans erbittert war, in der Blüthe seiner Jugend im I. 1457 starb, Gr. Ulrich alsalter Jugendfreund des Gr. Hans und Neffe der Elisabeth, zudem ruhiger und um-sichtiger, eher zu einer Aussöhnung geneigt war. Diese Aussöhnung geschah zuStuttgart am Mittwoch nach Pfingsten 1499, wie die beiden an diesem Tage aus-gestellten Urkunden beweisen. Nach der einen überläßt Gr. Ulrich von Würtembergfür sich und seines minderjährigen Bruderssohn Gr. Eberhard, mit Zustimmung derRäthe des letzten, der „Frow Elitzabethen geb. von Wirtamberg, grävinn zu Wer-denberg, und allen iren Erben umb besunder früntschafft, damit st uns stnt gewont,auch umb Jr Dienst willen, die dieselben von Werdenberg und Jr vordan uns undunsern Vorder» getan Hand und füro tun sollen" zu rechten eigen „SigmaringenBurg und Statt mit all irer zugehörung" 2), deßgleichen als Pfand von Oestreich„Stadt und Dorf Beringen, Benzingen und Harthausen, auch Enslingen und Bila«
1) Das Original dieses Notariatsinstrumentes mit wohlerhaltenem Sigill befindet sichin dem fürstl. fürstenb. Archiv.
2) Hier werden als Zugehörde aufgeführt: Leitz, Unzkofen, Volt, Zielfingen, die Dör-fer Ruell fingen und Sigmaringen, das Dorf Ostrach und Lußheim, Lympach, Hufen,Galgritin, Magcnbuch, Lamppenweiler, hitzkosen, Thalheim, Bnchheim, die kelnhöfe Ge-lingen, Memingcn, und Rast, Regnatzwiler und die Bogtieen über die Kloster hl. Krütz-thal, Habstall, Wald und Hedingen, und den Hofe zu Harthauscn. Orig. Nrk. im fnrstl.fürstenb. Archiv.