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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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fingen/' Dagegen verschreiben sich am nämlichen Tage die Gräfin Elisabeth mit ihren6 Söhnen für sich und ihre Erben »zu den obgenannten unnsern Herrn und Ohei»men von Wirtemberg, Iren Erben oder Nachkommen, kam Vordrung, recht oderAnsprach unser Frow Elisabethen vätterlichs oder mütterlichs Erbs halb, oder sonstvon keiner andern fach wegen, die sich bis uff diesen Tag ergangen Hand, nummerzethun, desgleichen sollen die von Württemberg und Ire Erben ain ewig Öffnunghaben und halten zu Sigmaringcn Im Sloß und Statt.

In einer dritten Urkunde, <tci. Montag nach St. Joh. des Täuftrstag 1459,*)spricht Gr. Ulrich von Würtemberg »alle und jeglichen Vögten, Schulthaißen, Ampt-lüte, Richter und Armenlüte" von den ihm und dem Hause Würtemberg geschwor-nen Eiden los und befiehlt, daß sie dem Hans und dessen Frau huldigen solle».

So kamen die Grafen von Werdenberg in den eigenthümlichen Besitz derGrafschaft Sigmaringen, so wie der psandschaftlichen von Beringen. Nun beschäf-tigte sich Graf Hans, von seinen Söhnen unterstützt, die Angelegenheiten seineralten und neuen Herrschaften, so wie überhaupt die seiner zahlreichen Familie zuordnen. -- Vorerst wirkte er von dem Kaiser Friedrich m. ein Mandat aus, äs.Neustadt, am Mittwoch vor St. Andreastag 1459 2), welchem alle die frühernFreiheiten, die die Kaiser Wenzeslaus, Sigmund und Albrecht den frühern Grafenvon Werdenberg, als Inhabern der Grafschaft Heiligenberg ertheilt hatten, nament-lich daß dessen Unterthanen vor kein fremdes Gericht gefordert, nicht von den Reichs-städten zu Bürgern angenommen werden dürfen, auch daß das neu hergestellte Land-gericht zu Schottbuch gehandhabt werden solle, bestätigt und den Grafen vonWerdenberg gestattet wird zu Uldingen zwei Wochenmärkte zu halten. Diese Ur-kunde, beglaubigt von dem kaiserl. Hofgericht in Rottweil den 6. Juli 1460, istausgestellt den Grafen Hans und Eberhard von Werdenberg, so wie des erstemdrei Söhnen Hugo, Ulrich und Georg und ihren Erben. Den Grafen Hugo nenntder Kaiser »seinen Fürschneider und Stabclmeister". In eben diesem Jahre(29. Septemb.) tritt Gr. Hans seinem Sohne Georg die Herrschaft Heiligenbergmit dem ab, daß er der Wittwe des Gr. Hugo von Werdenberg, der Agnes vonAbensberg, ihr Leibgeding bezahle, nichts von der Herrschaft veräußere, wobei ersich auch vorbehielt, dieselbe wieder an sich zu ziehen. Laut Urkunde äs. Radolfzellam Sonntag nach St. Katharinen 1460 zahlte Gr. Hans an den Freih. Wernhervon Zimmern, für den Herzog Sigismund von Oestreich 2000 st., demselben selbst

Anh. Nr. 261.; aus dem fürstl. Archiv zu Sigmaringen.2) S. Anh. Nr. 264.

Fürstenb. Urk. Anh. Nr. 263.