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antrat, besaß bloß die Herrschaft Mißlingen als Eigenthum, Sigmaringen war einewürtemb.. Beringen eine österr. Pfandschaft. Trochtelfingen selbst sprach, wie obenangegeben ist, Würtemberg gleichfalls an. Als er starb war er eigenthümlicherHerr der Grafschaften Heiligenberg, Sigmaringen, der Herrschaften Mißlingen, Troch-telfingen und Jungnau und mehrerer Güter, die er erkauft hatte, nur Beringen warnoch eine österr. Pfandschaft. Nicht als Krieger, vielmehr als ein thätiger, um-sichtiger Mann hatte sich Gr. Hans bewiesen, der eine geordnete Hanshaltung führte,und jede Gelegenheit klug benutzte, um seine Besitzungen zu vergrößern und den Na-men und Glanz seines alten Hauses herzustellen. Zudem hatte er dreizehn Kindererzogen und vor seinem Hintritte größtentheils versorgt. Von seinen sieben Töchternwar die älteste, Agnes, schon 1445 mit Jvs. Nikolaus, Gr. v. Zollern vermählt t);seine zweite, Elisabeth, vermählte sich (1462) mit dem Gr. Hugo von Montfort. 2)Eine dritte Tochter, Martha, heirathcte nach dem Tode ihres Vaters den NikolausFreih. von Abensberg, wie dessen Wiederlage der Heimsteuer von 2000 fl. mit derMorgengabe von 1000 st. auf Altmanstein am Erchtag 1467^) beweist. Die übri-gen vier Töchter wurden in Klöstern untergebracht und zwar zwei in dem StifteBuchau, zwei in dem Kloster Jzkofen (Jnzighofen) bei Sigmaringen. Aber auchaußer seinen eigenen Angelegenheiten ließ sich Gr. Hans mit seinem Bruder Eber-hard in den Geschäften des ihm verwandten Hauses Würtemberg gebrauchen, undselbst die weitem Landesangelegenheiten nahmen seine Theilnahme in Anspruch. Schonim Jahr 1439 stand Gr. Hans in würtemb. Diensten, da ihn Gr. Ludwig undUlrich von Würtemberg mit Wolf von Stein nach Ofen zu dem Kaiser Albrecht II.schickten, um für sie die Reichslehen zu empfangen. ^) Desgleichen sagte er mit Gr.Ludwig von Würtemberg (1444) den Schweizern ab und wird im I. 1437 schonunter den Räthen des Gr. Ludwig des ältern aufgeführt, als letzterer sich mit derRitterschaft in Oberschwaben verbündete; ebenso im I. 1447.5) Dabei war Gr.
H Laut Urkunde im sürstl. Archiv zu Sigmaringcn verzichtet sie am Donnerstag vorKreuzerhöhuug 1450 vor dem Hofgcrichte zu Rvttweil auf alle Ansprüche auf ihr väter-liches und mütterliches Erb; nachdem sie die sich hierauf beziehende Heirathsverabrcdungund den Consens ihres Mannes, Jos. Claus von Zollern, Nä. Dienstag vor Luzientag1445 vorgewiesen hat. Anh. Nr. 236.
2) Die Verzichtsurkunde auf väterliche und mütterliche Erbschaft ist vom Dienstagnach Michaelis 1462. Anh. Nr. 273.
^1 Orig.-Urk. im sürstl. fürstenb. Arch. Anh. Nr. 286.
6) Steinhofers Chronik lom. II. S. 806. Derselbe iow. u. pax. 860.
6) Sattlers Geschichte der Grafen von Würtemberg. ». Bd. Beil. Nr. 62. S. 92.Desgl. S. 160.