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auf seine feste Burg Wildenstein, seine Familie aber ließ er in Mößkirch unter derVormundschaft seiner Frau und des Gottfrieds von Zimmern, seines Onkels. Nunerließ der Kaiser Friedrich, <tä. Jnnspruck 28. Jan. 1488, ein kaiserl. Dekret,nach welchem »den wvlgebornen, unnsers und des Reichs lieben Getrewen Jerg,Ulrichen und Haugen, Greven zu Werdenberg bevolchen, und unnsere Macht undGewalt gegeben haben, sein (Joh. Werner von Zimmern) leib, guetter, Herrschaff«ten und anders nichz außgenommen, so vil sy der erreichen megen, zu unnsern unddes heil. Reichs Handen einzunemmen, und verner nach un»serm Bevelch damit zuhandeln" u. s. w. Mit diesem kaiserl. Mandat kam Gr. Hugo selbst vom Hofe nachSigmaringen, um dasselbe in Vollzug zu setzen. Er schickte mit demselben denkaiserl. Notar, Joh. Bonstetten, sogleich nach Mößkirch und forderte die Stadt undHerrschaft auf, sich ihm zu ergeben. Nach einiger Unterhandlung mit der Stadtund dem Vormund, Gottfried von Zimmern, in welcher Gr. Hugo versprach, sichfür den Joh. Werner, besonders aber für dessen Kinder zu verwenden und der letztemAusnahme i» den Schwab. Bund zu bewirken u. s. w., wurden ihm Mößkirch undBeringen übergeben. Joh. Wernher v. Zimmern, nachdem er sich in Wildensteinnicht mehr sicher glaubte, auch die Verwendung des Pfalzgrafen Philipp um Auf-hebung der gegen ihn verhängten Acht vergebens war, floh in die Schweiz, wo ersich auf dem Bühel, einem bei Wesen gelegenen Schlößchen, aufhielt. Die Herr-schaft Oberndorf, welche gleichfalls dem 3. W. von Zimmern gehörte, besetzte Gr.Eberhard von Würtemberg auf Verwendung des Herzogs Albrecht von Baiern, umdieselbe, wie man vorgab, den Kindern desto eher zu erhalten.
Die Burg Wildenstein blieb von einem Zimmerschen Burgvogt und Söldnernbesetzt. Da aber Gr. Hugo von Werdenberg versuchte, auch diese an sich zu brin-gen, so wurde Wildenstein wohl nur zum Scheine (1491) an den Gr. Andreasvon Sonnenberg, einem erklärten Feinde und Gegner der Werdenberg, verkauft.Run unterhandelte Gr. Hugo am kaiserl. Hofe und wußte es bei dem ihm so gewo-genen Kaiser dahin zu bringen, daß er ihm, seinen Brüdern, ihren Erben undNachkommen alle die Herrschaften des Joh. Wernher von Zimmern als Eigenthum,Oberndorf aber als eine östreich. Pfandschaft schenkte. Diese merkwürdige Urkunde,welche bisher ganz unbeachtet blieb und daher auch zu offenbar unrichtigen Ansichtenüber diesen ganzen Handel führte, wurde von dem Kaiser zu Aachen den 18. Mai14881) mit anhangendem kaiserl. Sigill ausgestellt. Nach dieser Urkunde sagt derKaiser: daß »da Hanns Wernher von Zhmern, der umb sein swer Verhanndlungan unnser Kais. Persone und Maiestat beganngen, uns mit seinem leib und gut
Z Aus dem Fürstl. Sigm. Archiv.