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inne, sondern durch den mit dem Kaiser und dessen Sohne Mar, als Häupter deröstreich. Familie, (1L82) abgeschlossenen Vertrag sollte diese Pfandschaft nicht vordem Aussterben des männlichen Stammes der Werdenberger ausgelöst werdenkönnen, daher sich auch die Grafen von Werdenberg mit Recht weigerten, diese ein-seitig von Herzog Sigismund zugestandene Auslösung zu gestatten und Gr. Georgfuhr fort, die Renten und Gefalle von Beringen zn beziehen, ungeachtet JohannWerner von Zimmern seine Pfandbriefe zu Pfullendorf vorwies und Besitz von sei-ner Pfandschaft ergreifen wollte. Auf die dießfalls erhobene Beschwerde des vonZimmern ernannte Herzog Sigismund den Georg, Freih. von Gundelfingen, umdiese Späne gütlich beizulegen. Da dieser Versuch mißlang, so setzte Herzog Si-gismund selbst eine Tagfahrt an, bei welcher die Grafen von Werdenberg aber nichterschienen. Nun befahl Herzog Sigismund seinem Lgndvogt Marq. von Schellen-berg, den von Zimmern in seinem und des Kaisers Namen in den Besitz von Be-ringen mit Güte oder Gewalt einzusetzen. Letzteres geschah und Joh. von Zimmernbefestigte die alte Burg zu Beringen, um seinen Besitz mit den Waffen zu be-haupten.
So standen diese Angelegenheiten, welche wohl zu einem förmlichen Kriegegeführt hätten, als diese mit einmal eine andere Wendung nahmen, indem Er-eignisse eintraten, die den Johann Werner von Zimmern aller seiner Besitzungenund Herrschaften beraubten. Wir haben diese Ereignisse aber (H. Abth. §. 13)erzählt. Unter den von dem Kaiser Friedrich in die Acht wegen Felonie erklärtenRäthen des Herzogs Sigismund von Tyrol war auch Joh. Werner von Zimmern,auf welchem, wie dem Gr. Georg von Werdenberg-Sargans, die Ungnade desKaisers schwer ruhte, wie er dann auch den erstem aller seiner Güter und Besitzun-gen, sie mochten Namen haben wie sie wollten, für immer verlustig erklärte. Gr.Hugo befand sich damals am Hofe des Kaisers und unter dessen vertrauten Räthen.Seinen Einflüsterungen und Intriguen schrieben dessen Feinde dixse verhängten, sostrengen Verfügungen gegen den von Zimmern hauptsächlich zu. Ob mit Recht,ist schwer zu entscheiden, doch nicht ganz unwahrscheinlich, da die von Werdenbergmit den von Zimmern nach Obigem in größter Feindschaft lebten und letzterer ersterebeschädigt hatte. Zudem benutzte Gr. Hugo die Ungnade des von Zimmern bei demKaiser, um seine Familie auf Kosten der von Zimmern zu bereichern und zu ver-größern, was wohl diesen Verdacht zu erzeugen und zu erhöhen geneigt war. Joh.Werner von Zimmern, um das ihn und seiner Familie bedrohende Ungeteilter zubeschwören, verzichtete vor dem Landgerichte in Rottweil, sowie er von der Un-gnade des Kaisers und der gegen ihn zu treffenden Verfügungen einen Wink erhalt,auf alle seine Herrschaften zu Gunsten seiner acht unmündigen Kinder, von welchender älteste Sohn, Veit Werner, erst vier Jahre alt war, und flüchtete sich vorerst