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erlegen füll; I>) daß kein Angehöriger der Stadt Bregenz vor ein k.Landgericht, mit Ausnahme des kais. Hofes und des Landgerichts zuRottweil vorgeladen werden, sondern ein Jeder Recht vor den Rich-tern zu Bregenz nehmen soll; und o) daß die Stadt Bregenz Aechteraufnehmen dürfe, doch daß sie gegen dieselben vorgebrachte Klagenuntersuche und richte. Aus d. Arch. d. St. Bregenz.
167. 1409. am Freitag vor Pfingsten zu Stuttgart, verpfändet Gr. Eberhard v.
Würtemberg an Gr. Eberhard von Werdenbcrg um 200 U hlr. dieDörfer Enslingen und Bilafingen. F. Sigm. Arch.
168. 1409. an Stephanstag (26. Dezbr. 1408) zu Bregenz. Die Grafen Hugo
und Wilhelm, Gevettern von Montfort und Herren zu Bregenz er-klären mit Zustimmung des Gr. Hugo, Bruders des Gr. Wilhelm,„weil wir angesehen haben die große Frombkeit und Mannlichait, dieunser liben Bürger ze Bregenz gemainlich getan haben, und unserStatt Bregenz behebt haben vor den Appenzellern, iren Aidgenossen,und Helfern, die sie beseßcn hetten mit Gezüge, und darumb, daß siegroß Müe, und Arbeit gehabt haben, und großen Schaden genommen,und als gar frumblich und mennlich gehebt habend", daß die Stadtfünf Jahre steuerfrei sein und darnach noch weitere fünf Jahre nur100 As Konst. als Steuer bezahlen solle. Arch. d. St. Breg.
169. 1409. am Sonntag nach Lichtmeß zu Bregenz, dehnen Gr. Hugo und sein
Sohn Ulrich von Montfort - Bregenz obige Steuerfreiheit für ihrenAntheil an der Stadt Bregenz von fünf auf zehn Jahre aus und er-klären, daß nach Verstuß der 10 Jahre die Stadt für immer nur 100U Steuer bezahlen dürfe. Arch. d St. Breg.
170. 1409. am Freitag vor Palmtag zu Pfannenberg. Graf Hugo und Graf
Ulrich, sein Sohn, von Montfort zu Bregenz ertheilen den Bregen-zern mehrere Freiheiten, namentlich die Freizügigkeit, das Recht aus-zuwandern, Fremde aufzunehmen, sich frei verehelichen zu dürfen.Diese Urkunden sigeln mit den Grafen mehrere Beamte (Pfleger undBurggrafen) der Grafen, welche auf ihren Herrschaften angestellt sind.
171. 1412. am Montag vor Allerheiligen zu Bludenz, verkaust^Gr. Albrechstvon
Werdenberg, der ältere, Hr. zu Bludenz um 3846 fl. 4 ß. seinemTochtermann, Gr. Wilhelm von Montfort-Tettnang zur Abwendunggrößern Schadens „unser zwo Vestina und Burgstal an dem Eschi-nerberg gelegen, die man nempt die aine, die newen Schellenberg, und