wenn die Sache leicht ausführbar gewesen wäre. — Kurz«sichtig, ganz den Porurrheilen deS römischen Hofe« erge,den, und ein großer Verehrer der berüchtigten P. Maenrachi, ließ er sich durch die pvntifikalische Regierungverblenden. Dieser, indem er sich stellte, als willige erin alle« ein, machte diese Bewilligung dadurch nichtig,daß er verlangte, ein jeder Bischof soll vorher den Pro»zeß in aller Form, von den Klhstern einschicken, deren Lei»tung er übernehmen wolle, um sich überzeugen zu kbn»«en, daß eine solche Maaßregel nöthig sey. Dieß hießdie Sache aus eine Ewigkeit hinaus schieben. Der Bi»schof Jppvliti, dessen Prozeß schon lange bereit lag,glaubte daß ihn nicht« verhindern müsse seine Klagen zuerneuern, um diese« Begehren zu unterstützen, und end»lich die Leitung der beiden rebellischen Klöster von Romaus übertrage» zu bekommen.
Allein bald sah er ein, wie sehr er sich geirrt hatte.Er erhielt im Januar 1777 einen Brief vom Pabst, wo»rinnen ihm derselbe nicht nur alle seine Bitten abschlug,sondern ihn noch mit Vorwürfen überhäufte, weil er wie»der eine Sache in Anregung gebracht habe, die Sr. Hei»ligkeit seit dem Tode AllamanniS als beendigt angesehenhätten. — Man nahm es in diesem Schreiben ganz beson«der« übel, daß Jppvliti auf diese Art, zu der Ausführungdes Plan« des Großbcrzogs, alle Nonnenklöster unter bi»schöfliche Leitung zu stellen, beigetragen habe; welche-gegen die Regeln der heiligen Kanonen, der Kirche, derReligion und dem Ruf der Klöster schädlich sey» —
Auch Leopolds Begehren wurde verworfen. Um aberden Fürsten nicht allzusehr vor den Kopf zu stoßen, sotrug man Sorge «inigen Bischöfen, durch auffervrdemlichePrivilegien die Erlaubniß zu ertheilen, die Leitung einigerdczelchncter Klöster übernehmen zu dürfen ( 25 ). Jppo»
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Erster Theil.