Band 
[Erster und zweiter Band.]
Seite
181
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Igl

gebrauchten, die religiöse» Personen zukämen. Endlichhob ich all« Vorschriften, die ich einigen Provinzen gege.den hatte, wie z. B. daS Verbot-dcS Kartenspiels undandern auf. Die sicilianiichcn Väker befürchteten, sich indemselben Fall zu befinden, verlangten für sich dieselbeBefugüifi, die ich den Französischen ertheilt hatte. —

Ich schicke sie ihnen zu, und einer von ihnen, schicktensie an einen andern, der ibu darum gebeten hatte, in einemBrief nach Vikerbo, dies war der Brief der aufgefangenwurde, und den man mir vorhielt. Ich antwortete dem»nach: daß ich wirklich die Vollmachten von denen dieSprache wäre, ertheilt hätte, und daß ich sie nur für den ^einzige», hier angegebenen Fall bewilligt habe, so wieich es mit den französischen Jesuiten gehalten habe: derTitel des Aktenstückes, das man mir vorhielt, reichte alleinhin, dies zu beweist«,,, er hics: Den Franzosenbewilligten Facultäten. — Diese Frage wurdewenigstens sechs bis achtmal wiederholt,*weil man glaubt,daß ich tiefe Fakultäten auf den Fall der Auflösungdes Ordens, ertheilt habe», woraus ich jedesmal wieder»holte, daß ich wohl wisse, daß meine Macht mit dessenAushebung aufhöre, und folglich alles ungesetzlich seyn würde,was ich dennoch in dieser Hinsicht vornehmen würde. —Während des Verhörs entfuhren mir die Worte: daß ichvon Elemc»» XUl. für die französischen Jesuiten die Fa-kultät erlangt habe, daß sie die Kleidung dca Weltgcistli-ckcn tragen durften, zu wa« sie die Macht der Laien nö-thigte. — Daher kam die —

Neunte Frage.

Frage. Eristirt ein-Dekret über diese Bewilligung?wie war es abgefaßt? wo ist das Original? —

Antwort. Es besteht kein Dekret darüber, ich er-hielt diese Bcsugniß vivse vocrs vracnlo (mündlich)