Band 
[Erster und zweiter Band.]
Seite
186
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bekamen, durch fromme Geschenke, durch den Verkaufeiniges KirchcnsilberS, Gemählden und Meubel, wozusie vorerst die Erlaubniß nachgesucht battcn, ferner voneiner Pension, die ihnen Clemens XlH. bewilligt undClemens XIV. in der Folge aber wieder abgenommenhatte, auch von Almosen die ihnen aus der Fremde zu,geschickt wurden. —

Frage. Wem wurden diese eingehändigt? —

Antwort. Mir oder dem Generalprokurator.

„Dieß waren alle Fragen, die an mich gethan wur«den, wenn mir mein Gedächtniß treu geblieben ist; dannich schreibe diesen Bericht ein Jahr und einige Monate nachbeendigtem Proceß nieder. Ich glaube indessen, daß ichmich nicht geirrt habe, denn um diese Details gut zubehalten, habe ich sie häufig im Geist wiederholt. Ich'hatte übrigens nach jeder Sitzung Notitzcn davon gemachtund alles auf kleine Stückchen Papieren geschrieben, dibich in der Folge verbrannt habe. -Ich habe wenigstensdie moralische Gewißheit, daß sonst keine Fragen vonWichtigkeit an mich gethan worden sind. —

Bei jedem Verhör legte man mir nie mehr wie dreibis vier Frage» vor: ich bat, daß man sie vermehrenmöchte, da meine Antworten kurz und bestimmt waren,und man so in sehr wenigen Sitzungen den Proceß hättebeendigen können. Allein dies half nichts, und ich erfuhrendlich, daß ein Befehl vorhanden sey, mir nie mehr alsdrei bis vier Fragen in einem Verhör vorzulegen undes dem Kriminalrichter verboten sey, öfters als alleacht bis zehn Tage zu wir zu kommen, wobei die Fragen,die er an mich thun solle, schriftlich gegeben waren.Endlich erklärte mir Andreetti, daß der Proceß beendigtseye, und er nicht mehr wieder kommen würde. — In»dessen kam er in einigen Tagcn wieder, und versicherte