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bis zu Leopold selbst, und jetzt blieb ihm nicht- zu wün«scheu übrig.
Ricci stellte vor, daß keine päpstliche Bulle oder Der«ordnung dem Papste das ausschließliche Recht aufbehaltenhabe, die Hindernisse einer Heirath zu trennen; und daßdas Koncilium zu Tricnt in dieser Rücksicht nichts be,stimmt habe, außer, daß die Dispcnsation x>or oum, sä<juom spectut (durch den, dem sie angehöre) gegebenwerde, mit dem Beifügen, daß, in welchem Fall es auchseyn möge, sie nur ßrstis, vt nun sinn cau8SÄ (uncnt«geldlich und nicht ohne hinlänglichen Grund) gegebenwerden dürfe, lauter Dinge, die beständig und ganz vf«fen verletzt würden.
Schon hatte Kaiser Joseph H. Ordnung in dieseSache gebracht durch weise Gesetze, die er in seinen Erb«floaten hatte bekannt machen lassen, wo einige Vischöffesich selbst entschlossen hatten, ihn zu unterstützen, unddirekt die Dispensationen, um die man sie bat, ertheilten.Man hatte seit einiger Zeit vieles über diesen Gegenstandgeschrieben, besonders auf der Universität von Pavia,von der, unter andern, ein Mitglied (es war ein Erjesuitder Kanonikus Litka) seine'Abhandlung dem Bischof vonPistoja gewidmet hatte, der sie Leopold übergab. Hin«länglich über den Gegenstand der Frage unterrichtet nndnach reiflicher Ucbcrlegung, vertraute dieser Fürst Riccialle Gewalten des StaatschcfS an, um über die an diekompetente Behörde, d. h. an den Souverain gerichtetenBitten gm Dispensationen bey den Unterthanen dcr Spren»gel Prato und Pistoja zu entscheiden. Bald nahmen,höchstens zwei Fälle ausgenommen, alle Diöcesancu Ricci'sden Rekurs zu ihm. und schloßen mit Vertrauen die Ehen,die er ihnen zu schließen erlaubte. Der Grund, warumman nicht an der Kanvnicität seine Dispensationen zwei»