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gerlichen Behörde, die ihn nach Gesetzen, über deren Aus-übung si, wacht, leiten muß, außer wenn sie davon bis«pensirt, was sie so vf» kann, als ihr gut dünkt. Ricciräth jedoch den christlichen Regierungen, klug darin zuverschon, besonders, so lange sie die Vorurihcile des Vol-kes zu sl vnen baden, das sich daran gewöhnt hat, dieEb- ale einzig von der geistlichen Behörde abhängig zubetrachten. Dieses V"rurtheil. sagt er, ist wahrscheinlichin den barbarischen Zeiten entstanden, aus dem verwor-renen Labyrinth widersprechender Gesetze, unter unwissen-den, wechselnden und bis ins Unendliche vervielfachten Re-gierungen: dieß zwang in gewisser Art die Völker, übereinen Punkt, der Gleichförmigkeit und Festigkeit erforderte,im Allgemeinen die religiösen Gesetze' oder vielmehr dieRegeln der Sakramente anzunehmen, die den gesuchtenVortheil darboten, den einzigen, den man in den Jahr-hunderten der Finsterniß verlangen tonnte.
Während Ricci darauf dachte, die dringendsten An,gelegenheitcn seines Spr ngcls in Ordnung zu dringen,hörte» die Mönche und Nonnen nicht aus, ihm in allenStücken entgegenzuwirken, und ihm in den Punkten un-gehorsam zu seyn, die er für die wichtigsten hielt. Er er-fuhr, daß man in einigen, der seiner Aufsicht unterwor-fenen Nonnenklöster wieder angefangen habe, Komödie zuspielet >chd zu tanzen, was er, seit er Bischof war, strengeverboten hatte.' Er eilte, sein Verbot zu erneuern unddrohte, gegen die schuldigen Klöster und ihrer Beichtvatermit der größten Strenge zu verfahren; da hörten dic Un-vtdnungm aus.