.Vierunddreißigstes Kapitel.
Schwierigkeiten, die OrdenSgeistlichcn den Ordinarien (Bischvf-ftn) zu unterwerfen- — Unwissenheit und Ränkcsncht derMönche- — Die fremden Bischöffc verlieren alle Jurisdik-tion in LoSkana.
Die neuen Gesetze des GroßherzogthumS Toskanaunterwarfen alle OrdenSgeistlichcn der gewöhnlichen Ju-risdiktion der Bischöffe. Diese Gesetze stimmten mit denGrundsätzen Ricci's überein, der, wie er selbst sagt, oftGelegenheit hatte, sich von all den Mißbräuchcn zu über-zeugen, zu welchen die Evemtionen und Privilegien dergeistlichen Orden führten, als er blos noch Gcneralvikardes ErzbischofS Jncontri war. „Dieser Prälat, fügt er„hinzu, hatte gewiß nicht mehr Wohlwollen und Liebe„für den Möuchsstand, den er kannte, wie er war, alsich Als Ricci Bischof von Pistoja geworden war,entwarf er den Plan. alle Klöster auf eines, höchstensauf zwei in jeder Diöccse zu reduciren; diese Klöster soll-ten völlig dem Bischof unterworfen sey» und würden zurAufnahme derjenigen hinreiche», denen ein wahrer Geistder Sclbstvcrläugnung oder Reue das Verlangen zur Ein-samkeit einflößte; dieser Plan Ricci's war in der Folge
1) disnn era oerlsmente egli per sentimento moltv attsa-«ato r stisino clre den ooaoscovu. — /Lüs-