da sich aber dieser ängstliche Prälat weigerte, sich zu er.klären, so wurde Ricci zum zweitenmale befragt, und. seine Antwort war gleich der ersten, da es erwiesen war,daß das Mädchen wider ihren Wille» von ihren Vcr«wandten in das Kloster gesteckt worden war. Diese bey-den Tdarsachen bewogen den Bischof von Pistoja, einenallgemeinen Beschluß zn fassen, der üuf alle in der Folgenoch möglichen Fälle, anwendbar wäre. Diese Maßre-gel war um so nothwendiger, weil die häufige Aufhebungvon Nonnenklöstern viele Nonnen nöthigte», in dettSchovß ihrer Familien zurückzukehren, wo ihre erzwun-genen oder in einem der Ucbcrlegung noch unfähigen Al-ter ausgesprochenen Gelübde viel schwerer zu halten wa-ren, als in der strengen Abgeschiedenheit der Klöster.
Ricci wußte gut, wie er sagt, daß ein äußerlichesVersprechen auch zu einer äußerlichen Pflicht verbindet;aber er verlangte mehr Nachsicht für Gewiffcnsfälle, alsfür bürgerliche Rechtsfälle, wo die formellen Beweise,die in jenen fast immer fehlen, erlaube», Mit strengerGenauigkeit zu entscheiden. Er wollte, daß das fraglicheGesetz nur nach genauer Untersuchung der Sache abge-küßt werde, nicht nach den Vdrurtheilen der ScholastikerUnd Casuisten, „welche die Kitchcnzucht so sehr verwirrt,,und verwickelt haben *)," sondern nach der heilige»Schrift, der Ueberlieferung, den Kirchenbälern, Undden kanonischen Verordnungen der Konciliei», Die vie»len Geschäfte des Fürsten, fügt er hinzu, hinderte» ihn,dieser Sachs die verdiente Wichtigkeit zu geben, und„diese Unglücklichen" blieben in ihren G,äiignissen
und „Gtistesguaien" 3),
1) Llie tisnno tsnlo inibi'vAllslo v doiituso lr> äl.cipIillUecclo«i,istics. — /LrÄ. tu. IZ t-erlo,
2) lantv intoliei. — /ö/el.
Lnxustlö e <li »xrritv. — sLÄ.
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