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Giebenun-dreißigftes Kapitel.
Reform der geistlichen Gerichte, die Ricci ganr aufheben wollte.— Er versucht umsonst den Bischöffrn Besoldungen gebe»zu lassen.
Am Sofien Oktober ließ Leopold ein Gesetz über dieReform der bischöflichen Gerichte (ouriv vesoovili) be»kannr machen. Ricci nennt diese Reform mißverstanden«nd unvollständig, und die Gründe, die er dafür anführt,machen seinem Charakter große Ehre.
„Ich hatte den Grundsatz, sagt er, daß alles, was„die streitigen geistlichen Gerichtshöfe betreffe, abgeschafft„werden solle, und daß ohne in ein kleinliches Detail„von Rechtssachen die sie behalten sollten einzugehen, man„keine bessere Reform mit den kirchlichen Gerichtshöfen„vornehmen könne, als, wenn man nicht nur ihre Pro«„eeduren, sondern selbst ihre Namen verschwinden ließeBev dieser Gelegenheit, wie bey vielen andern, fügt erhinzu, war der römische Hof, durch die Fehler gut be«
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