Band 
[Erster und zweiter Band.]
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dient, welche die tvskanischen Minister jn der Ausführungaller Reformmaßkegeln ihres Herrn vornahmen; diesehalben Maßregeln, die deßwegen nichtig waren, wurde»nicht einmal beobachtet, besonders der Theil, der die Bi»schbffe angieng, die immer mehr auf ihr eigenes zeitliche«Wohl, als auf das Seelenheil ihrer Gläubigen bedachtwaren.

Ricci wollte noch eine ander« wesentliche Reform,hie am schwersten, wenigstens allgemein auszuführen war,weil es lcichr vorauszusehen war, daß die hohe Geistlich-keit aus Beweggründen deS persönlichen Interesses sichstandhaft und mächtig dagegen setzen werde. Aber er wolltenur selbst das Beyspiel geben. Er wünschte sehr, der Ver-waltung der zu seinem bischöfflichen Stuhl gebbrjgcn Gü-ter entsagen zu dürfe», in her Ueberzeugung, daß diesesGeschäft, wie die Neckereyen der geistlichen Gerichtsbar-keit einen Geistlichen nur von der Scelsorge, seiner wah-ren und einzigen Pflicht abzögen, Alle seine Kollegen er-hoben ein großes Geschrei gegen eine Bestimmung, die,wenn sie angenommen würde, ihnen ihre Reichthümertind Unabhängigkeit raubte* Dennoch, säbrt der Bischofvon Pjslvja fort, war sie außerordentlich nothwendig,wenn man wollte, daß die, für die Pfarreien so nützlicheEinrichtung des Mchengut« gedeihen sollte. Die Bischöffehatten als solche nicht mehr Recht, Grundeigenthümer zuseyn, als die Geistlichen zweiten Ranges. Im Gegentheil,wenn ihre Güter wie jedes andere kirchliche Vermögen,dem allgemeinen Kirchengut einverleibt würden, so müß.tcn sie als Fonds dienen", ihnen anständige Besoldungenzu verschaffen, und die Einkünfte müßten nach dem Rangeines jeden unter ihnen und den andern Dienern der Kirchepertheilt werden. Diese Bemerkungen» welche Ricci sei-ner Regierung mittheilte. konnten die Hindernisse nichtÜberwinden, welche die übrigen Bischöffe der allgemeinen