12S
Achtunddreißigstes Kapitel.
Ränke der Dominikaner- — Man verbietet ihnen, Ausstattn»,gen zu geben, Ablaß zu ertheilen, auf dem Lande Allmo«sen zu sammeln n. s. w-
Eine „Bekanntmachung der Frommen," die an denThüren der Kathedrale angeheftet war, und die Feste desRosenkranzes, die Schmerzen Mariä'S u. s. w. betraf,war die Veranlassung, daß Ricci von neuem den Grog,herzog anging. Diese Anzeigen waren durch die Demi«nikaner von St. Maria Novella in Florenz, nach Pis»toja geschickt worden, welche nichts vernachläßigten, umin einer Oiöcese, wo sie vorher beinahe unumschränkte ,Herren gewesen waren, und in die zurückzukommen siedie Hoffnung nicht aufgegeben hatten, eine Partey zuunterhalten, auf die sie ihren alten Enifluß ausübenkönnten.
Der Bischof dagegen strengte sich an, sie auf immerin Vergessenheit zu bringen, und der Fürst unterstützteihn willig in einem H§an, der völlig mit seinen Grund»sätzen übereinstimmte. Leopold schaffte durch ein Ediktvom 16. Oktober auf immer die AusstattungSlottcrien ab,welche die Dominikaner bei der Feier der genannten Festeziehen ließen, und von denen sie vorher öffentlich die da»ran Theil nehmen sollenden Gläubigen unterrichteten.