Der Grvßherzog aufgebracht über die unerwarteten Wi-dersetzlichkeit die er bey den gesammten Bischbffcn gesun-de» halte, wollte es mit Ausführung des von ihm erklär-ten Entwurfs seine Geistlichkeit und seine Kirchen selbstzu verbessern, und den Worlstreiten auf immer ein Endezu machen, nicht länger anstehen laßen. In dieser Absichtverlangte er von Ricci einen Hauptplan zur Berichtigungder Kirchenzuchl für ganz Toskaua.
Der Bischof befriedigte seinen Herrn nach allen Thei-len. Was bis auf jene» Zeitpunkt im GrvßhcrzogthumTvskana über geistliche Gerichtsbarkeit öffentlich bekanntgemacht worden war, prüfte er mit großer Sorgfalt, undsodann, ohne unvorsichtiger Weise den Ansprüchen des rö,mischen Hofs oder denen der Bischöffe nahe treten zu wol-len, faßte er eine höchst einfache Abhandlung ab, worinner über die Einförmigkeit und unerläßliche Reform derStudien der Geistlichkeit, über die Priesterweihe, die Be,svldungcn der Psarrhcrrn, die Rechte und Pflichten derBischöffe, die Synoden welche alle zwei Jahre in denKirchsprengeln gehalten werden sollten, über die gotteS-dienstlichen Gebräuche, die vernunftgemäße Verehrungder Bilder, die Abänderung des Breviers, und die Rein-heit der öffentlichen Äirchcngebete, welche überall die nem«liehen sey» sollten, die Abschaffung von Feiertagen u.s- w. sprach. Auch kamen darin« die Verwendung undVerwaltung der Kirchcngüter und Bencfizicn, die Ver-gebung der Pfründen, die Ehe (wo es Hauptsache wärezwischen dem bürgerlichen Ebevertrag, dem Sakramentund der hochzeitlichen Einsegnung zu unterscheiden) derMißbrauch der bey dem Etd der Treue, den die Bi-schöffe nach ihrer Erwählung dem römischen Hofe leiste»,statt finde, die geistlichen Orden beiderlei Geschlechts, dasMittel den Gerichtshof des päpstlichen Nuntius, wovon
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