Band 
[Erster und zweiter Band.]
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vember, vermöge der alle Klöster aufhören sollten, unterdem Befehl ihrer ausser Landes befindlichen Odern zustehen, und von nun an nur in allem von ihren Bischbffenabhängen sollten; so wie auch von dem, am 5. Dezem,der erlassenen Edikt, nach welchem es verboten war, sichnach Rom zu wenden, um HeurathSdispenscn nachzu«suchen, indem diese von jetzt an, nur auf die Dispcnsa«lion des gewöhnlichen Bischosss, statt finden dürften, sowie von einem dritten, noch nicht erschienenen Edikt da-vor« 12 . November datirt war, nach welchem den Lutherranern und Calvinistcn Duldung in Hinsicht ihres Got»tesdienstcS und ihrer bürgerlichen Existenz, die Ausnahmeals Bürger, die Ausübung von Handwerken und Künsten,und jede Art Anstellung zugestanden war.

Am 15 . Januar 1782 schrieb er ihm, daß der Erz«bischof von Malines, der Bischof von Anvers und derpäpstliche Nuntius in den Niederlande« sich vereinigt undbeschlossen hätten: die Bischöffe sollten sich an den Papstum die Erlaubniß wenden, um ohne besondere Einwilli-gung desselben, dasjenige thun zu dürfen, was der Kai«ser von ihnen verlange.

Am 15. Februar tadelte er den Kaiser, daß er nichtwie Leopold als Jansenist, sondern sogar als Philosophreformiere, weil er nach seiner Meinung den Protcstan«ten mehr zugestehe als nöthig gewesen wäre, indem er ih-nen erlaube die Kinder einer katholischen Mutter in ihxerReligion erziehen lassen zu dürfe».

Am 9 . September meldete er ihm ferner, daß mansich in Holland viel von den Maßregel» Josephs H.,hinsichtlich der in den Niederlanden eingeführten Kirchen«vrdnung verspreche. Dieser Fürst hatte erst neulich vcrhv«ten, daß man auf der Universität Lvuvqin die Adlcgung ir»