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und vor Eintritt des großen Wassers wird sie mit einerNauchwehr versehen. Eben so werden auch die beidenUfer, an welche sich die Sperrbuhne anschließt, des über-stürzenden Wassers wegen, mit einer Nauchwehr bedeckt.Ein Packwerk von der bisher angegebenen Art kann injede Wassertiefe gelegt werden, und sollte diese selbst 40bis 50 Fuß betragen. Daher läßt sich diese Construktionnicht wohl durch eine andere verdrängen, denn in eine Tiefevon 50 Fuß lassen sich nicht Pfähle mit Erfolg zur Ab- -sperrung eines Flußes einrammen.
Auch bleibt in Betreff der Kosten der Faschinen-Bauzu Werken in so tiefen Strömen immer der wohlfeilste.
Es wurde eben angeführt,, daß eine Sperrbuhne miteiner Nauchwehr versehen werden müsse, und nun soll auchüber diese Bauart das Nöthige kürzlich vorgetragen werden.
§. 75.
Vom Baue der Rauchwehren.
Diese sind Decken aus Faschinen, Wippen undPfählen bestehend, womit gewöhnliche Stromdamme auchSperrbuhnen überzogen werden.
Es gibt daher zweierlei Nauchwehre:
1) Packwerks-Nauchwehren oder verdeckteSpreitlagen, und
2) Ufer-Nauchwehren.
Diese sollen noch näher beschrieben werden.
Die Packwerksrauchwehren sind bestimmt Buh-nen und Ueberfälle gegen Beschädigungen vom Stromeund Eise zu schützen, wo eine gewöhnliche Spreitlage nichthinreichend ist.
Die Faschinen woraus die Nauchwehren gemacht wer-den, sind wie die der Spreitlagen zum Auswachsen be-stimmt, und daher ist die beste Arbeitszeit dazu der Herbst,