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Fetfcik, Fctvcih.
einem alle Beweise von Achtung geben, ihnwähl empfangen und Festlichkeiten, Lust-partien für ihn veranstalten.
Fetfah, Fetvah (arab.) . 1. ein Ur-theilsprnch des türktschen Mufti in streiti-gen oder verwickelten Rechtsfallen; 2. Be-kräftigung eines Urtheils »am Großvezier,ohne welche kein Verbrechen mit dem Todebestraft werden kann, — Fetfah Emmi,der geheime Rath und Gehülfe des Mufti.
Fetialeu (lat.), Feldpriester bei denRömern, welche Krieg und Frieden an-kündigten , Kriegs- und Bnndesherolden,
Fetisch Fetiß), irgend ein Gegen-stand der Abgötterei, besonders ein lebloser,wie ei» Klotz, ein Stein, ein Pfeil (der-gleichen die Neger in Afrika und diele Be-wohner der Südseeinseln anbeten). DaherFetisch-Dienst, Fetischismus, derrobeste Götzendienst, die Anbetung der ge-meinsten Gegenstände, der unbedeutendstenDinge.
Feudal-Recht, Lehnrechk, derjenigeTheil der Recht-gelehrsamkeit, der sich mitden in Lehnöfachen dorfallenden Angelegen-heuen und Streitigkeiten beschäftigt. —Feudak-Aysiem, Lehensverfassnng, die-jenige Einrichtung in einem Lande, nachwelcher Einer für das Benutzungsrechtliegender Gründe einem Andern gewisse'festgesetzte Dienste oder Abgaben leistenmuß, und dieselbe» ohne Eiuwillignng desLehnsherrn nicht veräußern darf; welcheEinrichtung ihren Grund in der Art hak,wie eitt solches Eigenthum in frühern Zei-ten erworben wurde. Füisten oder Heer-führer, welche Eroberungen machten, be-lohnten diejenigen, welche ihnen dabeigeholfen hatten, dadurch, daß sie ihneneinzelne Theile der erobertet; Güter oderLandereien überließen, unter der Be-dingung , ihnen und ihren Nachkommendafür gewisse Dienste zu leisten, oder Ab-gaben zu enkiichken, F e uda l-Abgaben.Ein solches mit Beding überlassenes Eigen-thttm hieß b'eu.tuin, ein stehen, und fielnach dem Tode des Besitzers an den Ver-leiher zurück, wurde aber gewöhnlich wie-der den Nachkomme» desselben überlassen,wenn sie die darauf haftenden Verbind-lichkeiten übernahmen. In spätern Zeitenwurde» dieLehen größtentbeils erblich (Erb-leben), und nicht nur liegende Gründe,sondern auch andre Dinge, z. E. Zölle
Ficelle.
u. dergl, einem Andern lehensweise über-tragen. — k>,i>i.in»'ws, stehensman», Lc-henträger. — Feudalist, eitler, der desLebensrechtes kundig ist, ei» Lehenrechts-lehrer.
l'euMage, Feuillage lfranz. spr.: Föl-liabsch'l, Laubwetk; besonders geschnitz-tes, gemaltes. — k'iwilwn-,, Feuillans(sprich: Föiljang), waren in Frankreichbor der Revolution Mönche, die zum Ci-sterrienserorden gehörte» und viel mit denBarfüßer» gemein hatten. — Während derRevolution gab nzan diesen Namen einemgemäßigten politische^ Vereine, der sich z»Paris in einem dieser Mönchklöster versam-melte. — l'Hl!« (sprich: Föh ljej, Blatt,Bogen. — stettiHtt lie I oute, Marfchvor-schrift.— k'outllelou, Feuilleton (sprich:Fölljetong ), eiti kleines Blakt, vorzüg-lich aber in den Tagblättern ein durch eineLinie abgesonderter Räum, welcher dazubestimmt ist, gelehrte Nachrichten, Thea-keranzeigen und witzige Kritiken aufzuneh-men. — Feuilletonist, Schreiber einesFeuilleton. — t'-ulNelt- tsprick: Föh-lickt'), ein Weinfaß, in welchem vor-nehmlich der Burgunder versandt wird, un-gefähr 1/2 Tonne haltend. — feuilleti-peil, blättern, durchblättern, nachschlagen.
Fetz, Fex (türk.), wollene, meist rotheMutze, welche die Türken nnter dem Tur-ban tragen.
Fiacre, Fiakre (franz.), Miethkntsche,Lohttwagcn, oder auch der Besitzer oderFührer derselben.
6->t (lat.), es geschehe, es werde; eswird bewilligt. — Das b'lal, die Bewil-ligung. — st-u justliw, es geschehe, was
-luL, es werde Gerechtigkeit geübt, sollteauch die Welk darüber zu Grunde gehet,.— stict wlrliw.i, (abgekürzt: 1'. ivi.), eSwerde gemischt! (von Arzneien).
Fibel, das ABC-Buch, Namenbüch-lein.
Fiberu (lat.), die zarten organische»Fäden oder kleinen Fasern, aus welchendie fleischige» Theile der thierischen Körperund der Pflanze» zusammengesetzt find. —Fibrilleil, sehr kleine Faser». — Fib-rins. Faserstoff. — fibrös, faserig, wasFasern hat; fasericht.
Ficelle (franz. sprich: Fissell'),