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J.C. Schweizer's Fremdwörterbuch : zur Erklärung fremder Wörter und Redensarten, besonders in Bezug auf Alterthumskunde, Geschichte, Medizin, Rechtswissenschaft und Technologie
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Ksilmuk.

Rakmuk, siehe C.

Ralmus (lat. dlaiamns), ei» getvürz-haftes Schilfrohr, hauptsächlich in Ostin-dien.

Rakokagathie (griech.), Schönheitund Gute der Seele, Trefflichkeit, Sitten-reinheic, Nechtschaffenheit.

Raloinel, das mehrmals geläuterte,versüßte Quecksilber.

Ralpak, (Rolpak), ungarische Husa-renmütze.

Rakypso, die Göttin der Insel Ogy-gia, bei welcher Ulysses 7 Jahre zubrachte.

Rnmascheii, siehe L.

Ramm <lak.), 1. Schornstein; 2. Stu-benherd-

Ramisade, siehe <s.

Ratimiarologie (griech.), die Lehrevon den Krebsen.

Ra,lasier, siehe t.

kanelire», siehe L.

Raiiephoren (griech.), gehauene Meu-schensiguren, mit Blumen- und Fruchtkör-ben auf ihren Häuptern, als Bauzieratheu;Prachkträgec, Zierathshalter, Köcbchenträ-ger, Lichthalter-

Ratiguruh, das Riesenbcutelthier, iuNeuholland.

Ranonade, Kanonade sfranz.),Kanonenseuer, Kanonendonner. — Ra-tionier, Stückschütze.

Ranon (griech.), t. Regel, Vorschrift,Richtschnur; auch ein Inbegriff mehrererVorschriften zu einem Zwecke; 2. Ber-zeichniß heiliger Schriften; die für göttlichgehaltenen Bücher der Bibel, im Gegen-satze der apokryphische»: ö. Grundzins,bestimmter Geldbeitrag von Grundstücken;4. Kettengesang, eine Art gesellschaftlicherChorgesänge, meist nur von eiiier bis zweiZeilen, i» welche» die Melodie von allenStimmen so wiederholt wird, daß die eineStimme etwas später als die andere ein-fällt; 5. in den Druckereien, der Nameeiner der größten Schriften, der dickstendeutschen Druckschrift. — kanonisch, 1.als Richtschnur dienend, vorschriftmäßig;glaubwürdig; 2. den Regeln und Gesetze»der Kirche gemäß. — kanonische Bü-

KrlplcM.

cher werden diejenigen Bücher der Bibelgenannt, welche die alte jüdische und her-nach die christliche Kirche als göttlicheSchriften erkannt und verehrt hat; von,ersten Buche Wosis bis zum ProphetenMalachias- — kanonisches Recht,geistliches Recht, Kirchen, echt, päpstlichesRecht. — Raiionikus, ein Stiftsherr,Cborherr. — Ranonikat, die grelle oderWürde eines Stifts- oder Chorherr». —Raiionikus regularis, ein Chorherr,der an Ordensregeln gebunden, gemeinschaft-lich mit andern Chorherren lebt. — Rasnonikus säkularis , weltlicher Chorherr,der wie ein Weltpriester in seinem eigenenHause für sich lebt, und eine» andern be-soldeten Chorherr» oder Domherrn für sichim Chor kaun singen lassen. — Ranoni-sation- Ranonisirung, Heiligsprechungvon, Papste, Versetzung eines Verstorbenenunter die Heiligen. — kaiioilistren , un-ter die Heilige» versetzen, heilig sprechen.— Ranonissiii , eine Frauensperson, dieeine Pfründe in einem Stifte besitzt, Stifts-dame. — Ranonist, ein Lehrer des geist-lichen Rechts.

Rantharide» tgriech.), spanische Flie-ge» seine Art Käfer).

Raiitschu. eine kurze, dicke Peitsche,aus Riemen geflochten, bei den Russengebräuchlich.

Ranzen, Ranz-Rillets, eine Artholländischer Skaatspapiere-

Raiizker. Raiizellarius (neulat.),der oberste Vorgesetzte einer Kanzlei. —Der Gtaatskanzker, der Vorgesetzte derScaaiskanzlei, der erste Staatsbeamte.—Ranzkei. t. der Ort, wo die vornehm-sten Landesverordnlingcu oder Urtheile derGerichtsbehörden ausgefertigt werden; 2.die dazu angestellte» Personen. — Eiwnsaus den Ranzlcitisch lege» . erklären,daß ein Gegenstand von der Behörde be-handelt werden solle (das Gegentheil von->a «ei-> legen). — Die Gtaatskanzlei ,in verschiedenen Staaten diejenige Kanzlei,welche sich mit Ausfertigung der Staats-sachen beschäftigt. — Ranzllst, der ineiner Kanzlei angestellt ist, Schreiber.

Raoliii , Porcellanerdc.

Rapauil. verschnittener Hahn, Kapp-Hahn.

Rapkaii, Rapelle, siehe C.