338 Nefas.
Nefns (tat.), Unrecht. — per k«z °i«ek»8, mit Recht und Unrecht/auf erlaubteund unerlaubte Art. — „ekarie, ruchlos,schändlich.
Negation llat.), 1. Berneiniing; 2.Verneinungswort. — negativ, vernei-nend; aufhebend. lGegenrheil von posi-tiv.) — negativer Vortheil , wodurchbloß ein wirtlicher Verlust vermieden wird.
— negative Electricität - zurück-stoßende Elektricität. — Negative (die),1. verneinende Antwort oder Erklärung,abschlägige Antwort; 2. Verneinungssatz.
— negiren . t. verneine», längnen; 2.abschlagen, verweigern.— Negatorien-Ringe, Verneinungsklage, ivelche die For-derunge» eines Andern als ungültig darstellt.
Neger lvom lat. nlg-r), eine Men-schengattnng in Afrika von schwarzer Farbe,mit platter Nase und plattem Hirnschädel,schwarzem. krausem Haar und dicke» auf-geworfenen Lippen. Das Weib heißt:Negerin oder Negreffe.
Neglecten-Gelder llat.), Namengewisser Straf- oder Versäumnißgeldec fürdie Beisitzer der kaiserlichen Kammer.
Neglige (franz. sprich: Neg lisch eh),Hauskleid, Nacht-, Morgengewaud. —Negllgence (sprich: Neglischangß'1,Neglige») (lat.). Nachläßigkeit, Unacht-samkeit. — negligeant lsprich: uegli-schang , nachlaßig, unachtsam. — »egli-giren , vernachläßige», versäumen, außerAcht laste».
Negoce (franz.) Negoz, Negotium(lat-1. t. das Geschäft, Handelsgeschäft,her Verkehr; 2. das Handelswese», Hand-lung im Große,,. - Negocinnt, Nego-tinilt, ein Ha>:delsman», der im Großenhandelt, Großhändler, Kaufmann. — Ne-gotintio» , t - Unterhandlung; 2. Handelmit Actie», mit Wechselbriefen u. s. w.—Negotiateur, Negociateur lsprich:Regossiathöc), Unterhändler. — »e-gociren (sprich: negossiren). i. Han-del und Geschäfte treiben; 2. Unterhand-lung pflegen; 3. verschaffen, anSmitteln,z. E- ein Darlehen. — »egocirte Wech-sel, gegen Geld verhandelte Wechsel.
Negrillo, schwarz gebeizter holländischerSchnupftabak.
Negros, die Anhänger einer freien Ver-fassung in Spanien; siehe Communeros-
Neolog.
Nekrolog (griech.), 1. Todtenbericht,
«in Bericht von den merkwürdigste» Lebens-umständen eines Verstorbenen, kurze Nach-richten über Verstorbene; 2. ein Todcen-register. — nekrologisch. das Lebeneines Verstorbenen betreffend oder beschrei- ^
bend. (
Nekromnntie, Nekromankik (gr.), :
dos Vorhersagen der Zukunft durch Be< !
fchwornng der Todte» , Todtenbeschwörung, ^
Schwarzknnst. — Nekromnnt, ein Tov-kenbeschwärer, Geisterbanner, Schwarz-künstler.
Nekrophobtt (griech.), Todtensche»,Furcht vor Leichnamen.
Nekrosis. Nekrose (griech.), Kno-chenabsterben, K nochenbrand.
Nekroskopie (griech.), Todtenschau.
Nektar, siehe Nectnr.
net teu,po (ital.) (Musik), im Zeitmaß,Tonmaß.
»emeische Gviele, alkgriechische, theilsgymnastische, theils musikalische Spiele,welche dem Zeus (oder Jupiter) zu Ehrenbei Nemea allemal zu Anfang des drittenJahres gefeiert wurden.
Nemesis (griech.), auch Adrastea ge-nannt, bei den Grieche» und Römern dieGöttin der strafenden Gerechtigkeit, dieBergeltungsgöttin. Sie wird abgebildetals eine majestätische Frau. mit einerKrone auf dem Haupte, einer Schaleoder einem Eichenzweige in der linken undeinem Maßstabe in der rechten Hand; zuihren Füßen sieht man zuweilen das Glücks-rad und enien Greif daneben.
n«-,no (lat.). Niemand. — neino «nieMarien, dentnr, Niemand ist vor dem Todeglücklich zu preisen, weil sich sein Schick-sal ändern, oder wenigstens die Todesartschrecklich sein kann.
Nenie, siehe Nänie.
Neograph (griech.), Neuschreiber, ei-ner, der von der gewöhnlichen und ange-nommenen Orthographie oder Rechtschrei-bung abweicht, und eine neue und eigenemacht. — Neogrnphie, neue Recht,schreibung.
Neolog (griech.), t. überhaupt ei»Neuerer, Nenernngssüchtiger; 2. besondersin der Religions- oder Glaubenslehre, ei»