293 Viertes Buch.
Noch mehrere Jesuitische Schüler, welche den gefährlichenLehrmcynungen ihrer Professoren zu sehr anhiengen, wur»den vom Parlcmente bestraft *).
, Der König drang mit gleichem Ernste, wie sein Par.lement, auf die Austreibung der Jesuiten. Er erließ un-term 8- Januar 1595 an verschiedene Parlemente des Rei-ches ein Edikt, um ihnen die schleunige Befolgung dessenzu befehlen, was das Parlement von Paris widerdie Jesuiten verfügt hatte. Die Parlemente zuR 0 uen,zu Dijon, zu Renn es, registrirten mit aller Bereit-willigkeit diese Akte, und vertrieben den Orden aus ihrenBezirken **). Allein vergebens waren alle Bemühungender Parlamente. Die Jesuiten verließen das Königreichnicht. Man weiß, daß es, ihrem Institute nach, nichtsungewöhnliches ist, den Orden für einige Zeit zu verlassen.Viele französische Jesuiten verwechselten also ihre Or-denskleidung mit weltlicher, und blieben in Frankreich.Sie wußten sich unter dieser Gestalt in verschiedene Standeund Würden einzuschleichen. Dieser Jesuitensireich ver-anlaßte unterm 2i. August i. I. 1597 ein neues Arret,worin allen denjenigen Jesuiten, die ihre Profession abge-schworen hatten, unter Hochverrathsstrafe verboten ward,öffentliche oder Privatschulen zu errichten. Dieses Arretwurde durch einen Prozeß berühmt, der im nämlichenJahre in Lyon geführt ward. Man kam bey dem Par-lementr bittlich ein, dem Exjesuiten Porsan, welcherschon vor dem Jahre 1594 aus dem Orden getreten, dieoberste Aufsicht über das Schulkollegium übergeben zu dür-fen. Das Parlement wiederholte sein Arret vom 21. Au-gust, und ließ den Exjesuiten zur Verhaft bringen. DieRede, welche bey dieser Gelegenheit der GeneraladvokatMarion hielt, verdient beherziget zu werben. Er fieng
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Ibid. ^ 5z. -c rs?.