Geschichte der Jesuiten. 127
es sey wo und bey wem es wolle, auch unter welchemSchein und Vorwande es befunden werden möge, unter-fragt, so soll gegen denselben, und gegen einen jeden, derdiesem oder mehreren aus ihnen Aufenthalt und Unter,fchlauf gegeben, als gegen Srörer des gemeinen, gedeih,lichen Aufnehmens, Landesverräther und Feinde von unsallen nach Inhalt der Landesordnung prozediret und ansie gegriffen werden.
„ Es soll auch oftermeldeter Jesuitenorden, nach die.ser seiner Verweisung, es sey auf des Bischofs von Romoder jemandes andern Jnterzession, sowohl auch durch ir-gend eine andere erdenkliche Weise, wie solches der Men,schen List ausdenken möchte, in künftigen und ewigen Zei-ten in dieses Königreich nicht wieder eingeführt werden;und sollte von ihnen in Zukunft, durch welche Praktikendieß auch immer geschen mag, etwas zu ihrer Wiederauf.nähme versucht, und auf den allgemeinen Landtägen oderaußerhalb denselben darüber, ob man sie wieder inS Landlassen sollte, traktirt werden, so soll keiner von denStän-den dieses Königreiches, unter Strafe der Landesverräther,für dieselben intercediren.
„Zur Urkund dessen sind gegenwärtige Patente mitPetschaften gewisser Personen aus unserm Mittel, anstattunser aller dreyer Stände dieses Königreiches sub utra-yue besiegelt worden. So geschehen auf dem Präger-schlösse, Samstags nach dem heiligen Pfingstfeste den 9.Juny i6i8 *)-
Dem Beyspiele der böhmischen Stände folgten baldder Herzog Johann Christian von Schlesien, unddie Mährischen Stände, welche die Jesuiten gleicherUrsachen wegen aus ihren Staaten verbannten **). Fastzu gleicher Zeit traf sie in Ungarn das nämliche Schick-
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