Band 
Zweyter Band.
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zzo Achtes Duch.

noch die Regierung jemals genau über die eigentliche An.zahl aller im Königreiche befindlichen Huguenotten unter-richten ließ *) waren bey weitem weniger zur katholischenKirche getreten, als es die von den Bischöfen eingesand.ten Vekehrungsregister auswiesen. Unter diesen fandensich sehr viele liederliche Leute, welche aus Hunger undBetteley für sechs Livres katholisch, und, nachdem diesedurchgebracht waren, wieder reformirt wurden. Andere,die man durch Pensionen für den Verlust ihrer Bcdienun-gc», die sie bey den Neformirten bekleidet, zu entschädigenversprach, kehrten wieder zu ihrer Kirche zurück, nachdemjene Pensionen sehr unrichtig bezahlt wurden und endlichgar ausblieben. Diese Rückfälle zu verhindern, verord-nete der König, im Jahre 1679, daß dergleichen Aposta-ten (kelaps) mit Landesverweisung und Confiskationihrer Güter bestraft werden sollten.

Dieser erste Schritt der Gewaltthätigkeit war für dieIntendanten in den Provinzen eine Aufmunterung; undsie glaubten, die Gunst des Monarchen auf keine sichrereund bequemere Weise zu erhalten, als wenn sie das De-kehrungsgcschäft, freilich auf eine sehr stürmische Art, be-treiben würden. Von dieser Zeit an riß man in den Pro-vinzen eine Menge protestantischer Bethäuser nieder. Umdein Könige zn g fallen, oder sich am Hofe ein Gewicht zuverschaffen, brachte jeder Intendant, mit Rücksicht aufLokalumstände» bald diese, bald jene Beschränkung oderAufhebung irgend eines Privilegiums, das die Reformir-ten bisher noch unter dem Schutze der Gesetze genossen,in Vorschlag. Unglücklicher Weise glaubte der König,dessen Bigotterie nunmehr keine Gränzen mehr kannte, daßdasjenige, was in einer Provinz anwendbar sey, es auchfür alle übrige seyn müßte; und so geschah es, daß die

-) Man hat leider erst, nachdem gegen zwey Millionen arbeit-samer Kalvinistcn Frankreich verließen, den wahren An-stand ihrer Menge, aber zu spät, eingesehen.