Band 
Zweyter Band.
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5 44 Achtes Buch.

den. Allein bald erschienen neue Verordnungen, einemUebel, das Frankreich entvölkerte, zu steuern. Mannahm den Neubekchrten die Freyheit, über ihr Eigenthumwillkührlich zu verfügen.

Während dieser Auftritte der Grausamkeiten und desSchreckens bemerkte man mit Aergerniß und vielleicht auchmit Erstaunen, daß die meiste» derjenigen, welche die re-formirte Religion abgeschworen hatten, in ihrer Todes-stunde sich weigerten, der Sakramente der Kirche sich zubedienen, und darauf beharrten, daß sie niemals ihrenGlauben und ihre Kirche verändert hätten. Diese Un-glücklichen, die im Angesicht! des Todes alle menschlicheFurcht bey Seite setzten, und ihrer angebornen Religiondas letzte Zeugniß gaben, glaubte man dadurch im Schooseder herrschenden Kirche zurückzubehalten, wenn man ihnenmit alle dem drohte, was einen Sterbenden beunruhigenund eine Familie besiürzen konnte. Man machte dasfürchterliche Gesetz, daß diejenigen, welche auf ihrem Kran-kenlager sich weigerten, die Sakramente der Kirche anzu-nehmen, nach ihrem Hintritt in die Ewigkeit, unter denGalgen geschleift, und ihres hinterlassenen Vermögensverlustig seyn sollten. Wer wieder genesen würde, sollzur Amende Honorable (Kirchenbuße *), und wenn er eineMannsperson ist, zur ewigen Galercnstrafe, Weibsleureaber zum lebenslänglichen Gefängnisse und zur Konfiska-tion ihrer Güter verurtheilt werden"). Diese barbarischeVerordnung veranlaßte Auftritte des Entsetzens. In denmeisten Städten sah man von Zeit zu Zeit die Leichen derim Frieden verschiedenen Reformirten mit rasendem Trium-

») Diese besteht darin, daß der Verurtheille im Hemde, mit ei-ner Fackel in der Hand, und mit dem Strick um den Hals,öffentlich vor der Hauptkirche des OrtS um Vergebung bittenmuß.

") Lclaärcizremens birrvrigus,. Lbap. XVI. pax. 2Lc.