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Sechzehntes Buch.
seyn würden. Es ist ungültig, weil es eitle Ausdrücke ent-halt, indem man darin Klemens XIV. sagen läßt, erkönne sie unter der jesuitischen Gestalt nicht mel>r dulden,doch liebe er jeden insonderheit zärtlich, und trage sie in sei.nem väterlichen Herzen. Es ist ungültig, weil es offenbareVerleumdungen und Lügen enthält, und es scheint, daß jededarin enthaltene Anklage aus den famösen, so oft widerleg-ten , von der geistlichen und weltlichen Macht verdammten,verbotenen, verbrannten Provinzialbriefen gezogensey, und weil, da keine dieser Anklage» gerichtlich erwiesenist, nothwendig daraus folgt, daß sie von Rechtswegen ebenso viele Verleumdungen und Lügen seyen. Es ist eine Lüge,daß vorausgesetzt wird, Klemens XIII. sey jm Begnffgewesen, die Jesuiten aufzuheben, und er wäre plötzlich un-ter eben den Umstanden, wie SirtV., gestorben. Es isteine Lüge, daß man behauptet, Ludwig XV. habe sie ausseinen Staaten verbannt, da doch im Gegentheile keine an-dern königlichen Edikte ergangen sind, als um diejenigen,welche von den Parlamenten vertrieben wurden, zurückzube-rufen. Es ist eine Lüge, vorzugeben, daß die Jesuiten dieBulle ^xoswlicuiu erpreßt haben, da doch, um dieselbe zuertheilen, Klemens Xll k., dessen erleuchteter Eifer, weiseMäßigung, unüberwindliche Ehrlichkeit und.ausnehmendeFrömmigkeit dem ganzen Europa bekannt ist,-,allen Hin-dernissen, Drohungen, Gewaltthätigkeiten und feindliche»Ueberfallen trotzte. Es ist eine Lüge, vorzugeben, daß dasAnfhebungsbrcve die nämliche Form, wie alle Akten von die-ser Gattung, habe, da doch bey den andern eine regelmäßigeAnklage und eine juridische Prozedur vorausgeht, die Par-theyen angehört, die Verbrechen bestimmt ausgedrückt underwiesen werden, und nie eine Unterdrückung den unterdrück-ten Orden zugleich in die Welt hinausgeworfen und seine Gü-ter zerstreut hat. Alle diese Umstände sind mehr als hinläng-liche Beweise der Ungültigkeit aus natürlichen Rechten."