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jenigen unorganisirten Naturkörper unge-mengb — um hier nicht das Wort einfachzu gebrauchen, dessen wir uns oben schonin einem andeim Sinne bedient haben —nennen zu müssen, welche durch keine me-chanische Operation in ungleichartige Theilezerlegt werden können. Denn manche un-organisirte Naturkörper erscheinen selbst mitbewaffnetem Auge ungemengt und sinddoch z. B. durch das Schlemmen oder Stäu-ben in verschiedenartige Theile zu zerlegenund daher gewifs mit Recht zu den gemeng-ten zu zählen, wie diefs u. A. von dem sog.Gelenkquarz, manchen Thonarten, manchemThoneisenstein gilt.
Die zweite hier zu berücksichtigendeFrage ist die: ob die sog. Atmosphärilien.und das Wasser mit den gemeiniglich soge-nannten Fossilien in einem Systeme zusam-menzufassen, oder ob jene berechtigt seyen,ein eignes Naturreich zu bilden und mithinauch durch ein besonderes System geordnetzu werden?
Einen zureichenden Grund finden wirwahidich nicht, der uns bestimmen könnte,die sog. Atmosphärilien und das Wasser von
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