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1 (1846) Allgemeine Einleitung. Pyrenäische Halbinsel. Frankreich, Britisches Reich, Holland und Belgien / [L.G. Blanc]
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32Ü V Europa. ^

Bevölkerung jener Länder zur Zeit der germanischengen im Allgemeinen als eine römische betrachtet wurde-germanischen Völker: Deutsche, Schweden, Dänen/länder und zum Theil Schweizer und Engländer,

Mitte und den Norden Europas im Besitz. DieVölker: Nüssen, Polen, Böhmen oder Tschechen,Slawaken in Ungarn, Serbier, Bosnier, Slavonier,Kroaten u. s. w. bewohnen den Osten unsers Welttheils.Ausnahmen gehören: die Neugriechen, Albanier und T»Griechenland und der europäischen Türkei; die Magyaren t»gärn, welche mit den Wogulen des Ural den ugrischen oden; die Lappen und Finnen, welche den äußersten Mwohnen; die Tschuden im nördlichen Rußland, une MUeberbleibsel der Ureinwohner in der Grafschaft Walesland und in der Bretagne in Frankreich, wo gälisch undgesprochen wird; und die in den nördlichen Gebirgen ^(die Basken) u. s. w. Juden endlich leben fast unter a"' Fut. und ebenso die illoeuner. we

päischen Völkern zerstreut, und ebenso die Zigeuner, . ...für Ueberbleibsel eines indischen Volkes hält, in der Türkeb ^gärn und Spanien. — Die christliche Religion kann nganz Europa herrschende betrachtet werden, da die TM-MMuhamedaner und einige noch heidnische Bewohner des ^ ^Nordens die einzigen Ausnahmen sind. Im Südensten, herrscht im Ganzen genommen der Katholicismus/ E,den vorzugsweise der Protestantismus, und im Osten -'AM.theils die griechische Kirche, zu welcher sich außer ^noch die eigentlichen Griechen bekennen. Etwa die EEinwohner Europas besteht aus Katholiken und eM ^aus Evangelischen; die übrigen gehören zur griechilM^'zu den Juden und Muhamedanern. ,<

Die Staaten, aus denen Europa besteht, MsUihrer politischen Bedeutung eingetheilt in solche erlAaech,-gcs: dazu gehören Großbritannien, Frankreich,

Preußen und Rußland; in solche zweiten R a nnien, Schweden und Norwegen, Dänemark, dieBelgieü, Neapel, Sardinien, die Schweiz, Baiern,Pforte; und in solche dritten und vierten Ranges, HM'übrigen gezählt werden. Mit wenigen Ausnahme«darin die monarchische Regierungsfvrm.

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Natürliche Verhältnisse ^ ,,11^^

Es kann hier von diesen Verhältnissen Eu^P^'^stl',,-allgemeinster Weise und mit Hinweisung auf ande>gesprochen werden, indem das Einzelne bei denLändern selbst näher ausgeführt ist.

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