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1 (1846) Allgemeine Einleitung. Pyrenäische Halbinsel. Frankreich, Britisches Reich, Holland und Belgien / [L.G. Blanc]
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350 ^ Europa. ^

und sie hatte einen großen Grundbesitz; allein schon.rer Zeit erhob der immer mehr verarmende Staat diesien Abgaben von dem Einkommen der Kirche, man.sth^^auf 75 Procent der ganzen Einnahme. Dasselbe isteinem Besitzthum der Nation erklärt worden. — Derunterricht ist noch sehr vernachlässigt; dagegen zähltnicht weniger als 15 Universitäten.

Regierung. Orden.

Die Negierungsverfassung war bis zum französische"^,/monarchisch und fast ganz unumschränkt; nur die,M°F!'Biscaya, Navarra und Asturien hatten einen Theil ih^,,^

Freiheiten und eine eigne Verfassung behalten. Inten konnten die Könige nichts Wichiiges unternehmengaben erheben, yhne die Stände, die Abgeordneten derbst/keit, des Adels und der Städte, zusammen die Wortes 8^/zu befragen. Diese heilsame Einrichtung war längst versagund die Cortes, die nur noch dem Namen nach existirie"^j/den höchstens bei der Thronbesteigung eines neuen Königs s" . /leistung zusammenberufen. Nach der 1836 wieder eingesthtxr wieder veränderten Constitution besitzt der Könighende Gewalt und theilt die gesetzgebende mit den beidender Proceres oder Senatoren und der Procuradoren (Dtp"

Die Gemeinde-Verwaltung besorgen die Ayuntamiench^. ,gistrate), worin der ^Icalclo das wichtigste Amt bekn" EMan unterscheidet zwar auch in Spanien, wie in z

Adel und Bürgerliche; indeß ist diese Trennung.h"/>^ei«,scharf noch so lästig als anderswo. Zeder, der kein bm» „ s>Gewerbe treibt,, hält sich selbst und wird auch ge^ -

einen HiäulKo (eigentlich irsto ä« rrlZo, Sohn vonvon guter Herkunft); daraus hat sich eine MittelklaNzwischen dem höhern Adel und dem niedern Volk. .Iss.os,/,,-borne von Biscaya und Asturien halten sich für e,i,

ersteren wegen ihrer, reinen Abstammung von den a ,tabrern, die andern wegen ihrer Abstammung von be

und weil sie, als ganz Spanien von den Mauren über! ^die einzigen freigebliebenen waren. Der höhere e

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sich in Oranäes und 'l'itniäclos, diese sind FamilienAlters her die Titel Herzog, Graf, Marquis u-.1-^,,^welche indeß nur auf den ältesten Sohn erben. Diewird vom Könige willkürlich ertheilt- theils als bloß ^Auszeichnung, theils auch erblich. Das ganze A.jdel/Granden, deren man auch wohl drei Klassen uncer!) A>>steht darin, daß sie bei ihrer ersten Einführung den

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