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Europäisches Staatensystem.
welches Tnnache, d. h. Kälbcrsprache, heißt, und das fast alle seine Wör-ter aus dem Griechischen entlehnt hat. In derselben Gegend der Bre-tagne ist das Bas-Breton die Landessprache; man hält es, mit mehr»der weniger Veränderungen, für die Sprache der alten Kelten.
Südlich vvm Parallel von Lat. 46 " wird in ganz Frankreich diemehr oder minder verfälschte Oc-Sprache (lanZus st'Oo) oder das Provcn-^alische gesprochen. Das Keltische war ursprünglich die einzige Sprachein diesen Gegenden, aber die Phocäcr führten das Griechische ein, dieRömer ihre Sprache, die Hunnen, Wandalen, Goten, Lombarden undMauren brachten iiach und nach ihre Landessprachen mit, und dieses Ge-misch bereicherte sich mit einer großen Menge von afrikanischen, aragoni-schen, castilischen und italiänischen Wendungen, die in den verschiedenenDialekten des Südens von Frankreich angetroffen werden.
3. Stände- und allgemeine Rechts-Verhältnisse.
Es giebt in Frankreich gegenwärtig nur Einen Stand. Alle Fran-zosen sind vor dem Gesetze gleich; Jeder kann eine Beschäftigung ergrei-fe», welche er will; Jeder zu den höchsten Ehrcnstufen emporsteigen, wenner — das Talent dazu besitzt und Verdienste um seine Mitbürger sicherworben hat. Kein politisches Recht ist erblich; kein politisches Rechtruht auf dem Grundeigenthum, sondern auf dem jeweiligen Besitzer des-selben. Einen Adel, im ältern Sinne des Worts, giebt es staatsrecht-lich nicht; die Titel, welche den alten und einigen jünger» FamilienFrankreichs aus ferner und naher Vergangenheit angehören -), sie habenkeine politische Bedeutung, sie begründen kein Recht und werden nurgeduldet. Alte historische Namen glänzen unter diesen Fürsten (prinevs),Herzogen, Marquis, Grafen, Vicegrafen (Vicomtes) und Baronen, diein der Geschichte Frankreichs eine große Rolle gespielt haben, und unterden neuen Familien mit diesen Titeln kommen Namen vor, welche derjünger« Generation unerklärlich scheinen werden; der Nachkommenschaftwird es, ohne Rückblick auf Frankreichs Geschichte im ersten Deccnniumdes l 9 ten Jahrhunderts, ein Räthsel sein, wie es in diesem Lande einenHerzog von Danzig, einen Fürsten von Eckmühl und von der Moskwa,einen Herzog von Abrantcs, Herzöge von Fcltre, Otranto, einen Herzogund Marquis von Dalmatien, einen Grafen von der Lvbau, u. s. w.,u. s. w., u. s. w. habe geben können und noch gebe! Wie alle Fran-zosen gleiche Rechte haben, so haben sie auch gleiche Pflichten; jeder, ohneUnterschied, trägt zur Erhaltung des Ganzen, nach Verhältniß seinesVermögens, bei, das zugleich die Ausübung gewisser politischer Rechtebedingt.
Man schätzt auf drei Vicrtheile der Gesammtbevölkerung, d. i. auf25,388,008 Personen die Stärke der Ackerbau treibenden Klaffe, wovon5 Millionen kein Eigenthum besitzen und in die Klasse der Handarbeiterund Tagelöhner gehören. Das übrige Viertel besteht zur kleinern Hälfteaus Handwerkern, Arbeitern und kleinen Fabrikanten, ohne Grundbesitz,
«) Bor dem Jahre I7SI gab es in Frankreich ZSS.voo adliche Familien, von denen 4lI0ihren Ursprung in die dunkelste Vergangenheit zurückführten.