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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Europäisches Staatensystcm.

gegen die Person begeht. Unter 100 Frauen, welche 1835 angeklagtwurden, befanden sich 22 wegen Verbrechen gegen die Person, und 78wegen Verbrechen gegen das Eigenthum. Wichtig ist es, das Alter zukennen, in welchem der Mensch am meisten zum Verbrechen sich verleitenläßt. Nach den Ergebnissen des Jahres 1836 waren unter den 7,232Angeklagten:

16

unter 16

Jahre alt;

373

von

4550 Jahren;

1256

von

16-

21

Jahren;

258

»

5055

»

1190

»

21-

25

))

184

»

5560

1220

»

25-

30

»

107

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6065

»

1017

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30-

35

»

58

»

6570

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876

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35-

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42

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7080

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551

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40-

45

»

4

))

80 I. u.

darüber

hieraus erhellet, daß 35 Prozent der Angeklagten unter 25 Jahre altwaren, 31 Prozent zwischen 25 und 35 Jahren und 34 Prozent über35 Jahren. Forscht man nach dem Lebensalter, in welchem die zahl-reichsten Attentate gegen die Person vorkommen, so findet sich, daß demAlter unter 25 Jahren nur 24 Prozent dieser Verbrechen zugehören, demAlter von 2560 Jahren 31 Prozent, und dem hohen Alter über 60Jahren 37 Prozent. Es ist ohne Zweifel wichtig, zu wissen, welchenEinfluß auf die Kriminalvcrbrechcn die verschiedenen bürgerlichen Ständeausüben, und die Folgen zu stndircn, welche einer Seits ein unordent-liches, vagabvndirendes, andrer Seits ein ruhiges und Familienleben inder Moralität des Menschengeschlechts hervordringt. In dieser Beziehungnimmt man wahr, daß 60 Prozent der Angeklagten ledigen Standeswaren, 36 Prozent waren verhcirakhet, 4 Prozent der Angeklagten lebtenim vcrwittweten Stande; und nur von einem Angeklagten blieb der Standungewiß. 81 Prozent der Verheirathcten hatten Kinder, 19 Prozenthatten deren nicht; von den Verwittwcten hatten 77 Prozent Kinder,23 Prozent nicht. Auch ist es ermittelt worden, daß unter den im Jahre1836 Angeklagten, 133 Familien angehörten, von denen einige Gliederbereits früher Verbrechen oder Vergehen wegen vor Gericht gestandenhatten. Von den 7232 Angeklagten battcn 508 uneheliche Kinder gehabtoder in wilder Ehe gelebt; davon waren 192 Männer und 316 Frauen.197 der Angeklagten waren außerehelich geboren. 58 Prozent sämmt-licher Angeklagten lebten auf dem Lande, 42 Prozent in den Städten.Wenn schon die bürgerliche Stellung und der Wohnort auf den Hangdes Menschen, zum Guten oder Bösen, von Einfluß sein können, so mußderselbe »och schärfer hervortreten, wenn man die Bildungsstufe in Er-wägung nimmt. Von der Gesammtzahl der Angeklagten im Jahre 1836konnten 4239 Personen weder lesen noch schreiben, 2073 konnten lesen,aber nur unvollkommen schreiben ; 665 konnten gut lesen und schreiben,und 955 hatten eine höhere Bildung genossen. Die völlig Unwissendenmachen also 59 Prozent der Gesammtheit aus. Theilt man die Ange-klagten nach dem Geschlecht, so finden sich unter dem männlichen Ge-schlecht 54 Prozent Unwissende, und beim weiblichen Geschlecht 80 Pro-zent. In nicht weniger als 51 Departements wurde die mittlere Zahlder Völlig-Unwissenden (59 Prozent) überschritten, und zwar von 9»