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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Britisches Reich. — Eüropäische Länder.

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aber wieder als Töchter einer gemeinschaftlichen Mutter, der alt-galischenSprache. Der Engländer bildet den wohlhabenderen Theil der Bevölke-rung von Irland, namentlich in den Städten, auch ist der Schotte inden nördlicheren Gegenden der Znscl als Ackerbauer angesiedelt, abereine Vermischung dieser Stämme mit dem Zeen hat nicht stattgefunden.Die Gesammtzahl der Iren auf der Insel, so wie der als Arbeiter undDiener in Großbritannien lebenden dürfte nicht unter 8 Millionen anzu-nehmen sein, so daß der galische Volksstamm überhaupt nahe Iv Mil-lionen Köpfe zählt.

2) Der germanische Volksstamm ist in mehreren deütschen Völ-kerschaften, die von den Briten gegen die Pictcn und Scoten zu Hülfegerufen wurden, nach diesen Inseln eingewandert, bis er nach und nachHerr des ganzen Landes geworden ist. Die Bewohner der deütschenNordsee-Küsten, vom Rhein bis jenseits der Elbemündung, die Sachsen,Angeln rc., waren die ersten Ankömmlinge; ihnen folgten später Dänenund Norweger, endlich die französischen Normannen, welche die franzö-sische Sprache mitbrachten. Auf solche Weise erzeugte sich der hcütigeEnglische Volksstamm, als ein Mischvolk aus verschiedenen deütschenVölkerschaften, aus den Skandinaviern von gleicher germanischer Abkunftund den, denselben beigemischten Franzosen, mit den vorgefundenen bri-tischen Völkerschaften, die unterjocht wurden. So entstand die EnglischeSprache, die fast in gleicher Anzahl aus deütschen und französisch-lateini-schen Wurzelwörtern, bei weitem weniger aber aus britischen zusammen-gesetzt ist, und in der grammatischen Bildung und Zusammenfügung amstärksten den deütschen Ursprung verräth. Dieses Volk bildet gegenwärtigdie Bevölkerung Englands, und der oben bereits bezeichneten Theile vonSchottland und Irland; der Zahl nach belaüft es sich auf 17 Millionen,und seine Sprache ist nicht allein die staatsrechtliche Sprache des Ver-einigten Königreichs, sondern hat sich zur Weltsprache erhoben, seitdemdas englische Volk in allen Gegenden der Erde Kolonien gegründet hat.

Der morgenländische Volksstamm der Juden hat sich im VereinigtenKönigreich Großbritannien und Irland nur in geringer Zahl ansiedelnkönnen. Die Zahl der Juden belaüft sich höchstens auf 13 , 0 vü Köpfe.

g. Stände - Verhältnisse, Volkskarakter.

Kein Volk der civilisirten Erde genießt, in staatsbürgerlicher Bezie-hung, einer größeren Freiheit, als das britische; aber auch kein Volk istkin ärgerer Sklave der gesellschaftlichen Verhältnisse, als gerade diesesfreie, kräftige, hochgebildete Volk, das der Träger ist der Civilisation^ber den ganzen Erdrund. Diese anomale Erscheinung, dieses Beügender großen Volksmasse unter das Joch uralter Vorurtheile entspringt ausder Verschiedenheit der Stände.

Zwar kennt die Staatsverfassung in Großbritannien und Irland nur^ei Stände, die Nobility oder den Adel, und die Cmnmonalty oder dieemeinen, von denen jeder Stand seine besonderen politischen Rechteusgbt; allein ein jeder zerfällt, durch die Mächt der Gewohnheit her-geführt, in eine so große Menge von Abstufungen, denen verschiedene