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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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361
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Britisches Reich. - Eüropäische Länder.

361

Es

1834

— 1837.

1838.

Todes-Urtheile.

32^

I

: 145

Deportation.

unter:

. I :

3,7

1

: 4,5

Lebenslängliche Deport. .

. 1 :

29,7

I

: 63

Auf 15 oder 14 Jahre.

. 1 :

26,4

1

: 23

Unter 14 Jahren. . . .

6,5

l

: 6 »

1818.

1828.

1838.

Zum Tode verurtheilt . . . 1254Hingerichtet. 97

116 Personen.6

Die Kriminal-Tabellen für das Jahr 1838 geben eine Abnahme von2„ Prozent in den Verhaftungen im Vergleich zu 1837, lassen jedochnoch immer eine Vermehrung von 5,2 Prozent im Verhältniß zu demDurchschnitt der vier vorhergehenden Jahre übrig.

Das Verhältniß der Gewaltthätigkeiten (violenco) gegen Personenund Eigenthum, verglichen mit der Gesammtzahl der Verbrechen, war inden Jahren 1834 bis 1838:

1834. 1835. 1836. 1837. 1838.

17,44 16,25 15,5 13,2t 14,2 Prozent,

so daß sich diese Art von Verbrechen gegen die vorhergehenden vier Jahreum ein Prozent vermindert hat. Es ist zu bemerken, daß sich die, haupt-sächlich unter der Bevölkerung des platten Landes vorkommenden Ver-brechen, wie Viehdiebstahl, böswilliges Tödtcn und Beschädigen des Vie-hes, vermindert haben, namentlich haben die Übertretungen der Jagdgesetzeum 45 Prozent abgenommen.

Von 23,094 Verhaftungen im Jahre 1838 wurden nur 12,879 zurStrafe gezogen. Unter 166 Personen, gegen welche ein gerichtliches Ver-fahren eingeleitet wurde, konnten 34,» weder lesen noch schreiben (inFrankreich 59, s. oben S. 122), 53,»t lasen und schrieben unvollkommen,9„7 gut, 9,54 hatten eine gute Erziehung genossen, und bei 2,«, konnteder Stand ihrer Bildung nicht ermittelt werden. Das Verhältniß dergerichtlich belangten Personen von guter Bildung hat gegen die vorher-gehenden Jahre abgenommen. In Hinsicht auf das Alter dieser Personenbefanden sich die meisten zwischen dem 21sten und 3üsten Jahre (nämlich31,24 vom Hundert), sodann zwischen dem löten bis Listen (29,,z Pro-zent) und zwischen dem 3lsten und 40sten Jahre (14,75 Prozent). InSchottland ist die Zahl der wegen Verbrechen vor Gericht gestellten In-dividuen um 25 Prozent schwächer, als in England; in Irland dagegenum 7 Prozent größer, im Verhältniß zur gesammten Volksmenge.

6. Erinnerungen an die politische Geschichte.

Ungefähr vierzig Jahre nach Auflösung der römischen Herrschaft i»Britannia oder Albivn riefen die Briten die Sachsen in's Land, umchnen zur Vertheidigung gegen die Einfälle der Scoten und Picten Hülse