Britisches Reich. — Europäische Länder.
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Vermischte Ausgaben. 238,569 L.
Das Heer. 6,542,662
Die Flotte. 5,498,284
Das Feldzeügmeister-Departement.... i,S5l,2I8
Vermischte jährliche Geldbewilligung . . 2,862,469
Der Aufstand in Canada erforderte. . . 647,888
Ausgezahlte Dividende. .. 28,3 >4
Besoldungen .. 233,258
Diplomatische Gehalte und Pensionen. . 186,934
Die britische National-Schuld belief sich im Jahre 1793 beim Aus-bruch des französischen Revolutivns-Krieges auf 239,356,148 L. Sterl.;während dieses Krieges wurden aber neue Schulden kontrahiret im Be-trage von fast dem Dreifachen jener Summe, nämlich 668,932,329 L-,so daß nach dem Rechnungsabschluß am 5. Januar 1817 die gesammteNational-Schuld, die fundirte und nicht-fundirte, die ungeheüre Summevon 848,282,477 L. erreichte, deren Verzinsung beinahe 34 Millionenerforderte. Wie wir aus der obigen Nachweisung ersehen, sind die jähr-lichen Interessen auf ungefähr S9'/2 Millionen herabgesunken, was eineKapitals-Verminderung von ungefähr 68 Millionen L. Sterling voraus-seht. Vergleicht man blos die Verzinsung mit den Finanzen andererStaaten, z. B. des preüßischen Staats; so findet sich, daß sie das Vier-fache der Gesammt-Einkünfte dieser Monarchie beträgt.
Die höchste Central - Verwaltungs-Behörde ist der Geheime-Rath(privv tlonneil), bestehend aus den angesehensten vom Souverain ernann-ten Personen des Reichs, auf deren Treue und Geheimhaltung er rechnenkann; sie sind die unmittelbaren Rathgeber der Krone, aus deren Zahlder Souverain, nach verfassungsmäßigem Gebrauch, einen engeren Aus-schuß, als Kabinets-Rath (Ladiuet Louncil), zu wählen pflegt, in dessenSchvoß die allerwichtigsten und diejenigen Sachen verhandelt werden,welche die strengste Verschwiegenheit erfordern. Der Geheime-Rath istdas höchste Verwaltungs-Collcgium in allen innern und auswärtigenLandes-Angelegenheiten, und zugleich das Appcllations-Gericht für sämmt-liche britische Besitzungen außerhalb des vereinigten Königreichs; diestaatsrechtliche Formel, unter welcher er entscheidet, lautet »tliv IrinZ,°der tkv yueen in eouneil«. Die Auflösung des Geheimen. Raths hangtbdiglich vom Souverain ab; er kann nach seinem Gefallen eines oderwehrcre, oder sämmtliche Mitglieder entlassen, und einen neuen Geheimcn-^kath ernennen.
Ein Kabinets-Rath ist, streng genommen, von der Verfassung nicht"erkannt; er wird, wie schon erwähnt, dem Gebrauch gemäß, als eineom Souverain erwählte Körperschaft betrachtet, welche die Staatsge->afte zu leiten hat, und deren Mitglieder als die verantwortlichen Rath-- er der Krone angesehen werden. Der Kabinetsrath besteht in der
denjenigen Staatsministcrn, welche die wichtigsten Funktionen
bEntiven Gewalt verrichten; ihre Zahl und Wahl hangt lediglich vomMa»^^" "d; und obwol diese Körperschaft das eigentlich bildet, wasVera' »^kslatsregierung« (tbs Aovvrnmvnt) nennt, so kaun der Sou-
Ut doch jeden andern geheimen Rath in sein Kabiuet berufen. Die