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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Britisches Reich. — Europäische Länder.

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Vermischte Ausgaben. 238,569 L.

Das Heer. 6,542,662

Die Flotte. 5,498,284

Das Feldzeügmeister-Departement.... i,S5l,2I8

Vermischte jährliche Geldbewilligung . . 2,862,469

Der Aufstand in Canada erforderte. . . 647,888

Ausgezahlte Dividende. .. 28,3 >4

Besoldungen .. 233,258

Diplomatische Gehalte und Pensionen. . 186,934

Die britische National-Schuld belief sich im Jahre 1793 beim Aus-bruch des französischen Revolutivns-Krieges auf 239,356,148 L. Sterl.;während dieses Krieges wurden aber neue Schulden kontrahiret im Be-trage von fast dem Dreifachen jener Summe, nämlich 668,932,329 L-,so daß nach dem Rechnungsabschluß am 5. Januar 1817 die gesammteNational-Schuld, die fundirte und nicht-fundirte, die ungeheüre Summevon 848,282,477 L. erreichte, deren Verzinsung beinahe 34 Millionenerforderte. Wie wir aus der obigen Nachweisung ersehen, sind die jähr-lichen Interessen auf ungefähr S9'/2 Millionen herabgesunken, was eineKapitals-Verminderung von ungefähr 68 Millionen L. Sterling voraus-seht. Vergleicht man blos die Verzinsung mit den Finanzen andererStaaten, z. B. des preüßischen Staats; so findet sich, daß sie das Vier-fache der Gesammt-Einkünfte dieser Monarchie beträgt.

Die höchste Central - Verwaltungs-Behörde ist der Geheime-Rath(privv tlonneil), bestehend aus den angesehensten vom Souverain ernann-ten Personen des Reichs, auf deren Treue und Geheimhaltung er rechnenkann; sie sind die unmittelbaren Rathgeber der Krone, aus deren Zahlder Souverain, nach verfassungsmäßigem Gebrauch, einen engeren Aus-schuß, als Kabinets-Rath (Ladiuet Louncil), zu wählen pflegt, in dessenSchvoß die allerwichtigsten und diejenigen Sachen verhandelt werden,welche die strengste Verschwiegenheit erfordern. Der Geheime-Rath istdas höchste Verwaltungs-Collcgium in allen innern und auswärtigenLandes-Angelegenheiten, und zugleich das Appcllations-Gericht für sämmt-liche britische Besitzungen außerhalb des vereinigten Königreichs; diestaatsrechtliche Formel, unter welcher er entscheidet, lautet »tliv IrinZ,°der tkv yueen in eouneil«. Die Auflösung des Geheimen. Raths hangtbdiglich vom Souverain ab; er kann nach seinem Gefallen eines oderwehrcre, oder sämmtliche Mitglieder entlassen, und einen neuen Geheimcn-^kath ernennen.

Ein Kabinets-Rath ist, streng genommen, von der Verfassung nicht"erkannt; er wird, wie schon erwähnt, dem Gebrauch gemäß, als eineom Souverain erwählte Körperschaft betrachtet, welche die Staatsge->afte zu leiten hat, und deren Mitglieder als die verantwortlichen Rath-- er der Krone angesehen werden. Der Kabinetsrath besteht in der

denjenigen Staatsministcrn, welche die wichtigsten Funktionen

bEntiven Gewalt verrichten; ihre Zahl und Wahl hangt lediglich vomMa»^^" "d; und obwol diese Körperschaft das eigentlich bildet, wasVera' »^kslatsregierung« (tbs Aovvrnmvnt) nennt, so kaun der Sou-

Ut doch jeden andern geheimen Rath in sein Kabiuet berufen. Die