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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Europäisches Staatensystcm.

höchsten Wesens betrachten; und die Juden, von denen eine sehr alteKolonie schwarzer Juden in Cvlschin seßhaft ist, der Sage nach, seitder babylonischen Gefangenschaft. Die alte Christen-Sekte in Indien istdie der syrischen oder Thomas-Christen im südlichen Theil der Halbinsel,die sich im Lauf der Zeiten in drei Konfessionen gespalten haben, in diesyrische Kirche, die syrisch-römische und die lateinische Kirche, von denendie ersten die ursprünglichen Lehren des Apostels Thomas beibehalten, diebeiden anderen aber die römisch-katholischen Doktrinen angenommen haben,mit dem Unterschiede, daß in der zweiten die syrische, in der dritten dielateinische Sprache die Kirchen-Sprache bildet. Außer diesen, aus dersyrischen Kirche hervorgegangenen katholischen Gemeinden, giebt es eineMenge anderer, seit den ersten Schifffahrten der Europäer nach Indien,durch Missionen entstandene Gemeinden, sowvl längs der Küsten derHalbinsel, als im Innern von Hindustan. Überhaupt zahlt die katho-lische Kirche in Indien zwei Erzbisthümer, zu Goa und Cranganvre inMalabar (der Erzbischvf von Goa ist Metropolitan und Primas desMorgenlandes), sechs Bisthümer in Cvtschin, St. Thomas zu Madras,Pondichcrry, Verapoly, Bombay und Agra. Allein weder die katholische,noch die protestantische Kirche haben in Indien große Fortschritte ge-macht. Letztere hat einen Bischof an der Spitze, der in Calcutta resi-dirt, und in jeder Präsidentschaft beaufsichtigt ein Archidiakonus die aufverschiedenen Stationen angestellten Kapellane, welche den prottstantischenGottesdienst fast ausschließlich für die eüropäischen Regicrungs-Beamtenund das eürvpäische Militair zu besorgen haben.

Die britische Regierung hat in Indien die Sklaverei vorgefunden,und seit einem halben Jahrhundert die erforderlichen Maaßregeln zurAbschaffung derselben ergriffen, also lange bevor man in der westlichenWelt daran gedacht hat. Die indische Sklaverei, seit undenklichen Zeitenim Morgenlande eingebürgert, und durch das Hindu-Gesetz anerkannt,unterscheidet sich jedoch von dem, was wir eigentlich Sklaverei nennen,wenn wir das Verhältniß der Neger in Wcstindien und Amerika über-haupt im Auge haben, dadurch wesentlich, daß die Sklaven nicht zurLandarbeit, sondern ausschließlich zu haüslichen Verrichtungen gebrauchtwerden; in Zeiten der Thcüerung, wo das ärmere Familien-Haupt seineoft zahlreichen Kinder nicht zu ernähren vermag, verkauft er einige der-selben an einen wohlhabenden Nachbar, der diese Kinder in seine Fa-milie aufnimmt, und sie grvßtcntheils wie seine eigenen behandelt.

Was den moralischen Zustand der Bevölkerung des Jndo-Britische"Neichs anbelangt, so kann derselbe ohne Zweifel ei» vorzüglicher genanntwerden» wenn man erfährt, daß die Kriminals-Rcchtspsicge, strengsie ausgeübt wird, dennoch nur 1 Todcsurtheil auf 1 Million Bewoh-ner, 1 Urtheil lebenslänglicher Einsperrung auf 400,000 Jndividuen-und 1 Urtheil siebenjähriger Einsperrung auf 168,008 Individuen derGesammt-Bevölkerung zu erlassen für nöthig gefunden hat.

18. Eintheilung und Topographie.

In diesem Abschnitte müssen wir uns auf eine ganz allgemeine Über-sicht beschränken, um den eng vorgeschriebenen Raum nicht zu überschrette