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Europäisches Staatensystem.
stellt waren, darunter 3V Prälaten, 6y Domherren, 3! Mensionäre, 720Superioren, 182 Priester für die abgesonderten Altäre, 788 Vicare, 66Kapellane bei Gutsbesitzern und 64 Geistliche ohne Ämter. — Die obersteBehörde der römisch-katholischen Kirche ist das römisch-katholische geist-liche Kollegium, in dessen Departement der Erzbischof und Metropolitvon Mogilew den Vorsitz bat. Derselbe darf aber ohne kaiserl. Geneh-migung keine päpstliche Bulle oder ein päpstliches Breve bekannt machen.Ihm untergeordnet ist die armenisch-römisch-katholische Eparchie. DieZahl der armenisch-katholischen Kirchen in den Gouv. Podolien, Tannen,Grusien und in den cis- und transkaukasischen Provinzen belief sich imJahre 1836 auf 34 Pfarrkirchen und 3 Kapellen, bei denen 62 Geistlicheangestellt waren.
Die unirten Griechen Rußlands, die ebenfalls zu den römischenKatholiken gehören, und 2 Eparchieu: die von Weiß-Rußland und Li-thauen, zählten, welche unter einem Metropoliten standen, haben sich imJahre 1839 mit der rechtgläubigen griechischen Kirche wieder vereinigt.Die Gesammtzahl der rvm. Katholiken Rußlands beträgt etwa 6,300,666.
In Finnland ist eine römisch-katholische Kirche zu Wiborg, derenPater, ein Dominikaner, im Lande herum reisen muß, um die Bekennerdieser Lehre zu bedienen. — In Polen zählt man gegen 3,331,717 Be-kenner des römisch-katholischen Glaubens, außerdem gegen 194 Klöster,9 Kalhedralkirchen, 6 Kollegial-, 1925 Parochial- und 117 Filialkirche».Die Griechisch - Unirten haben ihren besondern Bischof. Auch die soge-nannten Philiponen besitzen hier 2 Kirchen.
Die evangelische Kirche zählt ihre meisten Anhänger in denGouv. Esthland, Livland, Curland, St. Petersburg, Ssarätow, Tannen,Chersson, Finnland, in Ssibirien und Polen. In letzterem Lande zähltsie 37 Kirchen.
Die Evangelisch-Lutherischen stehen unter der Aufsicht vonSuperintendenten und General-Superintendenten, und haben ein Gene-ral-Konsistorium in St. Petersburg. Von ihm hängen ab: 1) dasSt. Petersburgische Konsistorium, 2) das livländische, 3) das esthländi-sche Provinzial-Konsistorium, 4) das curländische Konsistorium, 5) dasrnoskowsche Konsistorium, 6) das reselsche Konsistorium, 7) das riga'sststund 8) das revalsche Stadt-Konsistorium.
Die Evangelisch-Neformirten haben ein evangelisch-reformirtesKollegium in Wilna. Die Bekenner des protestantischen Glaubensbe-kenntnisses belaufen sich auf etwa 1,514,670 Seelen.
In Finnland besteht die lutherische Kirche aus 2 Bisthümern, d>-unter der Verwaltung des Erzbischoss und des Domkapitels zu Äbodes Erzbischofs und des Domkapitels zu Borgä stehen. Jedes Bisthu"wird in Probfteien oder Kontrakte, mit einem Koutraktsprobst an deSpitze, und in,Haupt- und Filial- ober Kapellgemeinden cingetbe"''Pas Bisthum Abo besteht jetzt aus 21 Probsteien und 128 Hauptsmeinden oder Pastoraten; das Bisthum zu Borgä aus 16 Prvhst«neund 84 Pastoraten. Oberhaupt der Kirche ist der Monarch.
Sekten werden vom Staate geduldet, so in der griechischen Klra-die Naßkolnikeu, die sich streng an die alten Lehren der griechiMKirch^ halten, unter sich aber in viele Theile zerfallen, z. B. inborzen, Malokgnen rc. Bei den Bekennern evangelischer Religionsich Menuoniten sn Tannen, an der Wolga u. s. w., die Herrnylir<-,