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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Europäisches Staatensystem.

stellt waren, darunter 3V Prälaten, 6y Domherren, 3! Mensionäre, 720Superioren, 182 Priester für die abgesonderten Altäre, 788 Vicare, 66Kapellane bei Gutsbesitzern und 64 Geistliche ohne Ämter. — Die obersteBehörde der römisch-katholischen Kirche ist das römisch-katholische geist-liche Kollegium, in dessen Departement der Erzbischof und Metropolitvon Mogilew den Vorsitz bat. Derselbe darf aber ohne kaiserl. Geneh-migung keine päpstliche Bulle oder ein päpstliches Breve bekannt machen.Ihm untergeordnet ist die armenisch-römisch-katholische Eparchie. DieZahl der armenisch-katholischen Kirchen in den Gouv. Podolien, Tannen,Grusien und in den cis- und transkaukasischen Provinzen belief sich imJahre 1836 auf 34 Pfarrkirchen und 3 Kapellen, bei denen 62 Geistlicheangestellt waren.

Die unirten Griechen Rußlands, die ebenfalls zu den römischenKatholiken gehören, und 2 Eparchieu: die von Weiß-Rußland und Li-thauen, zählten, welche unter einem Metropoliten standen, haben sich imJahre 1839 mit der rechtgläubigen griechischen Kirche wieder vereinigt.Die Gesammtzahl der rvm. Katholiken Rußlands beträgt etwa 6,300,666.

In Finnland ist eine römisch-katholische Kirche zu Wiborg, derenPater, ein Dominikaner, im Lande herum reisen muß, um die Bekennerdieser Lehre zu bedienen. — In Polen zählt man gegen 3,331,717 Be-kenner des römisch-katholischen Glaubens, außerdem gegen 194 Klöster,9 Kalhedralkirchen, 6 Kollegial-, 1925 Parochial- und 117 Filialkirche».Die Griechisch - Unirten haben ihren besondern Bischof. Auch die soge-nannten Philiponen besitzen hier 2 Kirchen.

Die evangelische Kirche zählt ihre meisten Anhänger in denGouv. Esthland, Livland, Curland, St. Petersburg, Ssarätow, Tannen,Chersson, Finnland, in Ssibirien und Polen. In letzterem Lande zähltsie 37 Kirchen.

Die Evangelisch-Lutherischen stehen unter der Aufsicht vonSuperintendenten und General-Superintendenten, und haben ein Gene-ral-Konsistorium in St. Petersburg. Von ihm hängen ab: 1) dasSt. Petersburgische Konsistorium, 2) das livländische, 3) das esthländi-sche Provinzial-Konsistorium, 4) das curländische Konsistorium, 5) dasrnoskowsche Konsistorium, 6) das reselsche Konsistorium, 7) das riga'sststund 8) das revalsche Stadt-Konsistorium.

Die Evangelisch-Neformirten haben ein evangelisch-reformirtesKollegium in Wilna. Die Bekenner des protestantischen Glaubensbe-kenntnisses belaufen sich auf etwa 1,514,670 Seelen.

In Finnland besteht die lutherische Kirche aus 2 Bisthümern, d>-unter der Verwaltung des Erzbischoss und des Domkapitels zu Äbodes Erzbischofs und des Domkapitels zu Borgä stehen. Jedes Bisthu"wird in Probfteien oder Kontrakte, mit einem Koutraktsprobst an deSpitze, und in,Haupt- und Filial- ober Kapellgemeinden cingetbe"''Pas Bisthum Abo besteht jetzt aus 21 Probsteien und 128 Hauptsmeinden oder Pastoraten; das Bisthum zu Borgä aus 16 Prvhst«neund 84 Pastoraten. Oberhaupt der Kirche ist der Monarch.

Sekten werden vom Staate geduldet, so in der griechischen Klra-die Naßkolnikeu, die sich streng an die alten Lehren der griechiMKirch^ halten, unter sich aber in viele Theile zerfallen, z. B. inborzen, Malokgnen rc. Bei den Bekennern evangelischer Religionsich Menuoniten sn Tannen, an der Wolga u. s. w., die Herrnylir<-,