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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Eüropaisches Staatenjpstem.

3. Stände und allgemeine Rechtsverhältnisse.

Es giebt i» Belgien nur einen Stand und alle Belgier sind vordem Gesetze gleich, jeder kann eine Beschäftigung ergreifen, welche erwill, und jeder zu den höchsten Ehrenstufen hinaufsteigen. PolitischeRechte sind nicht erblich, und kein politisches Recht ruht auf dem Grund-eigenthume. Und wie alle Belgier gleiche Rechte haben, so haben auchalle gleiche Pflichten.

4. Religionsverschiedenheit und allgemeine kirchliche Verhältnisse.

Die Mehrzahl der Bewohner Belgiens bekennt sich zur katholischenReligion; Protestanten zählt man wenige und Juden noch weniger. ImJahre 1837 betrugen nach einer Zahlung die Zahl der

Provinzen.

Katholiken.

Protestan-

ten.

Juden.

Derer un-bekanntenKultur.

Antwerpen .

257,217

696

I 26

Brabant.

577,59 1

917

544

13,198

Ost - Flandern.

757,940

S9l

1 12

163

West - Flandern.

666,256

815

—

57

Hennegatt.

630,681

1016

42

84

Limburg.

327,237

1115

783

5

Lüttich.

389.996

609

63

47

Luxemburg.

323.1 15

9

87

8

Namur.

226,722

124

86

192

Belgiens Katholiken stehen unter einem Erzbischof und fünf Bischtfen. Der Erzbischof von Mecheln ist für Antwerpen und Bradant, derBischof von Tournai für Hennegau, der von Gent für Ost -Flandern,der von BrugeS für West-Flandern, der von Lüttich für Lüttich »ndLimburg, und der von Namur für Namur und Luxemburg. Daspitel des Erzbisthums zählt 3 General-Vikare und 12 Domherren oderCanonicis, und das Kapitel jedes Bislhums 2 General-Vikare nist8 Domherren.

Die Weltgeistlichkeit besteht aus 77 Pfarrern erster und 147 zweierKlaffe, 2179 stellvertretenden Pfarrern, 519 Kapelanen und 1499 Dlk»'ren, zusammen 4421 Personen. Die Ordensgeistlichkeit begreift die MönMund die Nonnen, welche sich dem betrachtenden Leben, der UnterstühtzWder Kranken und dem Unterrichte widmen; die Beguinen bilden e»besondere Kategorie. Um das Jahr 1837 betrug die Zahl der Klostersmeinden 42, mit 291 Mönchen und 333 Nonnen. Die Unterhaltung Ahohen katholischen Geistlichkeit kostete dem Staate im Jahre Issv-

326,960 Fr

Geistliche'

und

Kultus betrugen im 1.1839: 66,527 Fr., die des anglikanischen

Der israelitische Kultus besitzt in Brüssel ein Central-Consistonu" 'welches aus einem Ober-Rabbiner, 2 Officiunten und 1 Sekretär best ?Die Unterhaltungskosten dieses Kultus betrugen im I. 1839: 10,000