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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Eüropäisches Staatensystem.

vinzen wird vom Volke noch das Friesische und im Süden das Flamän-dische, ein Dialekt der holländischen Sprache, geredet.

Der Holländer steht im Allgemeinen dem Deutschen nach, doch ister »»ermüdet fleißig, ausdauernd, geduldig, ernst, vorsichtig, besorgt,bedächtig und überaus reinlich, und besitzt mehr gründlichen Verstandals glänzenden Witz. Die alte batavische Treüe ist ihm kein leererSchall, im Handel und Wandel ist er bieder, ehrlich und aufrichtig,und weder falsch noch heimtückisch; die schwächste Seite des HolländerSist, daß er gern am Alten hängt, oft seltsame Sitten und Gewohnheitenhat, und in Gesellschaften steif ist. Besonders achtungswerth ist derBauerstand, der sich vor dem beütschen durch seine guten Kenntnisse inder Landwirtbschaft auszeichnet. Dagegen sind die gemeinen Bürger,welche der niedrigen Klasse angehören, hinsichtlich ihrer Sitten und Bil-dung nicht besonders empfehlenswerth; denn sie sind mitunter sehr grob,faul, starrsinnig und besitzen viel Eigendünkel.

Der gemeine Mann, so wie die Schiffer und Matrosen lieben dasTabackskauen, so wie den Genuß des Wachholderbranntweins, derenGenuß des feüchten Klima's wegen einigermaßen zu entschuldigen ist.Die Winterabende bringt der Holländer am Kamine mit seiner Pfeiftzu; auch liebt er Kartenspiele bei gesellschaftlichen Zusammenkünften-Von ganz besonderem Schlage sind die Stutzer, welche mit dem Spitz*namen „Salonsrekel" belegt werden. Sie sind Engel gegen die söge*nannten Ploerten (Buben), die sich durch große Nohheit und Sittenlo*sigkeit auszeichnen.

3. Stände und allgemeine Rechts-Berhältnisse.

Es gibt in der Niederlande Adelige, Bürger und Bauern. ErstererStand ist nicht gerade arm, doch nicht so wohlhabend als der Handels-stand, und darf in jeder Provinz einen ritterschaftlichen Verein bilden.Übrigens ist jeder Eingeborene oder Naturalisirte zu allen Ämtern fähig-

4. Religionsverschiedenheit und allgemeine kirchliche -VerhältnißDie große Mehrzahl der Niederländer bekennt sich zur evangelisch*reformirten Kirche; doch gibt es auch viele Lutheraner, Anabaptiste»'Remvnstranten, Jansenisten, Griechen, Episcopalen, Presbyterianer,mährische Brüder rc., Katholiken und Juden. Zu Anfange des vorige"Jahrhunderts zählte man bei einer Bevölkerung der vereinigten Provin-zen von 2,162,000 Seelen: 1,300,000 Reformirte, 333,000 Katholiken'160,000 Anabaptisten, 80,000 Lutheraner, 60,000 Remonstrauten, 700 »Mitglieder kleinerer protestantischen Gemeinden und 25,000 Juden. Da*gegen zäblte man am 1. Januar 1837: , ,

Reformirte. 1,518,700 Seele».

Lutheraner. 55,400

Anabaptisten. 32,700

Altgläubige Lutheraner. 12,30»

Remonstrauten. 5,»00

Jansenisten. 4,S50

Griechen, Episcopalen, Presbyterianer, mährische

Brüder rc. 3,500

Katholiken .. 877,674

Juden ... . 47,323

und zwar niederländische .. 43,700

portugiesische. 3 , 65 »

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