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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Europäisches Staatensystem.

1481.

1501

seit 1503.

dem 17. Zuni 1815.

55) Schwyz . i die drei Urkantone der Schweizer Freiheir, die

56) Uri. . . > Grundlage der helvetischen Eidgenossenschaft bil-

57) Unterwalden 1 dend, seit 1308.

58) Lucern, seit 1332.

59) Zürich, seit 1351.

6V) Zug. . i ..

61) GlaruS s ^-t I-S 2 .

62) Bern, seit 1353.

63) Freyburg i ..

64) Solothurn f '

65) Basel . . i . -

66) Schaffhansen s

67) Appenzell, seit 1513.

68) Waadtland .

69) Aargau . .

70) Thurgau. .

71) Graubündten

72) St. Gallen .

73) Tessin. . .

74) Genf . , .;

75) Wallis j

Au diesen zwei und zwanzig Schweizer Staaten hat sich in Folge der,seit der berüchtigtenJuli-Woche« von 1830 über einen großen Theil vonWesteüropa gekommenen politischen Aufregung, seit dem 5. Oktober 1832,durch die Spaltung des Kantons Basel in zwei Landtheile, Basel-Stadt-theil, und Basel-Landschaft, noch ein drei und zwanzigster Freistaat gesellt,der aber noch von keiner der Großmächte, welche für die Aufrechthaltungder Beschlüsse deS Wiener Kongresses zu sorgen sich anheischig gemachthaben, anerkannt worden ist, und daher hier außer Acht bleiben muß.

Endlich haben wir noch die vier freien Städte Deutschlands aufzu-zählen, die am 8. Mai 1815 ihre Souveränetät erlangten, nachdem sie,während des fast tausendjährigen Bestandes des deütschen Reiches unmit-telbare Reichsstädte gewesen waren, und zwar:

76) Die freie Stadt Lübeck, seit 1226.

77) Die freie Stadt Frankfurt am Main, seit 1254.

78) Die freie Stadt Hamburg, seit 1618.

79) Die freie Stadt Bremen, seit 1640.

Und an diese knüpft sich zuletzt:

80) Der Freistaat Krakau, seit dem 8. Juni 1815, steht unter demSchutze von Rußland, Preußen und Österreich, der drei Mächte, welchedas Polenland, indem es aus der Reihe der eüropäischen Staaten ver-schwunden ist, unter sich getheilt haben, so, daß Rußland den allergrößtenTheil bekommen hat. Durch dieses Schutzverhältniß ist die Souveränetätder Republik Krakau beschränkt, was auch von

81) den Vereinigten Staaten der Ionischen Inseln gilt, die unterdem Schutze Großbritanniens stehen, und in die Reihe der freien unab-hängigen Staaten Eüropa's unterm 5. November 1815 aufgenommenwurden.