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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Deütschland.

ist der Vorsteher der Gemeinde, und zugleich der Beamte für die Ver-waltung ihrer gemeinschaftlichen Angelegenheiten und ihres Vermögens.In jedem Kreise giebt es einen sogenannten Landrath, der aus 24 Bewohnerndes Kreises besteht, welche zur Berathung über gemeinsame Kreisangele-genhciten sich jährlich ein Mal versammeln. Von dem Ministerium desInnern hangen auch alle Kirchen- und Schulsachen ab, die dasselbe in denKreisen von den Regierungen bearbeiten läßt; in rein geistlichen Dingenstehen die Protestanten unter Eonsistorien, die in dem Ober-Consistoriumihren Centralpunkt haben.

-Die Finanzverwaltnng geht von dem StaatSministerium der Fi-nanzen aus. Die Angelegenheiten der indirekten Stcücrn werden von einerGeneral-Zolladmiuistrativn bearbeitet, die in München ihren Sitz hat, undunter deren Leitung folgende Hauptzollämter stehen; an der Gränzegegen Österreich: Schircding, Mähring, Waidhauscn, Waldmnnchcn,Eschclkam, Passau, Schärding, Simbach, Burghausen, Freilassing, Neichen-hall, Kicsersfelden und Pfrvnten; an der Gränze gegen Frankreich in derPfalz: Schweigern; im Innern: München, Augsburg, Memmingcn,Kempten, Fürth, Nürnberg, Würzburg, Aschaffenbnrg, Schweinfurt, Bam-berg, Hof und Regeusburg. Kleinere Zollämter befinden sich in Waldsassen,Bernau, Eslaru, Zwiesel, Oberzell, Schwarzbach, Schellenberg, Melek,Windshauseu, Kreüth, Hindelang, Staufcn, Niederstaufen, Weiler, Lautcrn-burg, Leinershcim, Eppenbrunn, Neühvrnbach und Habkirchen. Die direktenSteücrn werden, unter Leitung der Kreisregierungen, von Rentämtern er-hoben. Der Bergbau und das Salzwesen wird von der General-Bcrg-und Salz-Administration verwaltet, welche Berg- und Hallämtcr zu Unter-behvrden hat. Das Forstwesen steht unter der General-Forst-Administra-tion, und die Prvvinzial-Verwaltung dieses Zweiges der Staatswirthschaftunter Forstämtern, Forsteien rc.

Das StaatS-Einkvmmcn ist für die Verwilligungsperiode von 1831bis 1837 aus jährlich 28,577,285 st. veranschlagt, nach Abzug von10,139,625 fl. Erhebungsgeldcrn und Regie-Aufwand; die direkten Steüerntragen mit etwa dem vierten Theil dazu bei. Die jährlichen Staats-Ausgabcn belaufen sich in der gedachten Finauzperiode nach dem Voran-schlag auf 26,906,708 fl. An diesem Staats-Aufwande nimmt Theil, inrunden Zahlen: die Verzinsung und Abtragung der Staatsschulden mit8,194,000; der Etat des königlichen Hauses und des Hofes mit 3,189,000;das Ministerium der Justiz mit 924,000; der Kultus mit 1,336,000;das Unterrichtswesen mit 768,000; der Straßen-, Brücken- und Wasser-bau mit 1,232,000; der Landbau mit 638,000; und das Ministeriumdes Krieges mit 5,700,000 fl. Zur allgemeinen deütschen Bundeskasseträgt Baiern 3540 fl. bei. Die wirklichen Staats-Einnahmen undStaats-Ausgaben betrugen aber in dem Finanzjahre:

Einnahme.

1832 33 V7^84ch337

1833 34 28,351,386

1834 35 30,195,933

Ausgabe.

27,272,292

27,325,745

27,496,228

Mehreinnahme.

^ -568/O4H1,025,611 >> .2,699,705